Rückversicherer verschärft 2004 Konditionen für seine Kunden
Von Ilse Schlingensiepen, Köln, und Herbert Fromme, Zürich Die Münchener Rück hat in den Vertragsverhandlungen für 2004 mit einem Aufschlag von 4,5 Prozent geringere Preiserhöhungen durchgesetzt als in den Vorjahren. Zwar müssen die Kunden, die Erstversicherer, in einzelnen Segmenten wie etwa der Haftpflicht 2004 erneut mehr bezahlen. Bei Naturkatastrophendeckungen und im Geschäft mit Energierisiken gingen die Preise aber zurück.
Das deutet auf ein Ende der Preissteigerungsphase in der Rückversicherung hin. Die Münchener Rück hat zum Jahresanfang mit den Erstversicherern 61 Prozent des Geschäfts in der Schaden- und Unfallversicherung neu verhandelt. Der Rest des Portfolios folgt zu anderen Zeitpunkten.
„Die Preise haben sich in weiten Bereichen auf hohem Niveau stabilisiert“, sagte Vorstand Stefan Heyd in einer Telefonkonferenz. Die Rückversicherer hatten in den letzten Jahren die Preise deutlich angezogen. Der Trend kommt offenbar an sein Ende. Die Münchener Rück habe in diesem Jahr Preissenkungen nicht mitgemacht und lieber Geschäft aufgegeben, sagte Heyd. Deshalb und wegen des niedrigeren Dollarkurses wird das Beitragsvolumen 2004 leicht zurückgehen.
Der Konzern hofft dennoch auf steigende Gewinne. Grund: er hat bei seinen Kunden schärfere Bedingungen durchgesetzt. Die Qualität des Geschäfts sei besser geworden, sagte Heyd. Die Münchener Rück setzte neue Haftungsobergrenzen und Ausschlüsse durch, in der Haftpflicht beispielsweise Ausschlüsse von Schäden durch Blutprodukte, Tabak oder Asbest.
Ein Fünftel des Geschäfts erneuerte die Münchener Rück nicht. Nach Angaben Heyds lag das daran, dass es nicht in die Ertragsstrategie der Gesellschaft passte. „Es ging uns darum, unsere hohen Anforderungen an die nachhaltige Profitabilität unseres Geschäfts durchzusetzen“, sagte Heyd.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo