Versicherer wollen keine Luxusbehandlung bezahlen
Von Herbert Fromme, Köln Vor dem Landgericht Köln hat gestern der Prozess um die einseitige Änderung der Versicherungsbedingungen begonnen, den der Bund der Versicherten (BdV) gegen die Axa Krankenversicherung angestrengt hat. Das Gericht vertagte die Sache nach kurzer Erörterung. Beide Seiten werden zusätzliche Schriftsätze vorbringen, der nächste Termin steht noch nicht fest. Das Verfahren gilt als Musterprozess mit weit reichenden Folgen für die Branche.
Die Verbraucherorganisation BdV verlangt von der Axa Kranken, dass sie die Änderung der Versicherungsbedingungen rückgängig macht. Darin hatte die Gesellschaft mit Billigung des gesetzlich vorgeschriebenen Treuhänders die Erstattung von „angemessenen“ Leistungen eingeführt, die dann im einzelnen definiert wurden. Vorher war nur von der „medizinisch notwendigen Heilbehandlung“ die Rede gewesen.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2003. Er verurteilte einen Versicherer zur Zahlung einer Rechnung der Alpha-Privatklinik, die nach Ansicht des Versicherers völlig überhöht war. Die Klausel „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ erlaube keine Einschränkung aus wirtschaftlichen Gründen, so der BGH.
Mehrere private Krankenversicherer änderten daraufhin ihre Bedingungen – auch für bestehende Verträge. Sie argumentieren, dass der Einschluss einer solchen Luxusbehandlung die Gemeinschaft aller Versicherten schädige. BdV-Anwalt Joachim Bluhm bestreitet, dass sie dazu überhaupt das Recht hatten und verlangt die Rücknahme.
Quelle: Financial Times Deutschland
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