Makler verteidigt die Extrazahlungen der Assekuranz
Von Herbert Fromme, Köln Mit einem Brief an alle Kunden reagierte die deutsche Tochter des Versicherungsmaklers Marsh gestern Abend auf die Klage des Generalstaatsanwalts Eliot Spitzer in New York wegen illegaler Geschäftspraktiken. Marsh unterstütze die Arbeit Spitzers „vollumfänglich seit ihrem Beginn“, erklärte der Frankfurter Marsh-Chef Felix Hufeld. Mike Cherkasky, der am Freitag neuer Chef des Maklerbetriebs Marsh wurde, sei mit der Leitung einer Untersuchung befasst. Marsh ist eine Tochter der Holding Marsh & McLennan Cos (MMC).
„Unser Ziel ist und bleibt, unseren Kunden nach den höchsten professionellen und ethischen Standards zu dienen“, teilte Marsh weiter mit. Das Unternehmen verteidigte in dem Brief die Praxis der Market Service Agreements (MSA), das sind Sonderzahlungen der Versicherer an Makler über die normale Provision hinaus. „Bislang war es eine von nahezu allen großen Versicherungs- und Maklerunternehmen weltweit gelebte Marktpraxis, besondere vom Maklerunternehmen gegenüber Versicherungsunternehmen erbrachte Dienstleistungen separat zu vergüten.“ Wegen der laufenden Ermittlungen seien diese aber ausgesetzt.
Bei deutschen Versicherern hieß es gestern, MSA seien hier nicht sehr verbreitet. „Es gab aber deutlichen Druck der Makler, so etwas einzuführen“, sagte ein Versicherer. Das sei aber nicht gleichbedeutend mit der illegalen Praxis, mit Scheinangeboten Kunden zu täuschen – einer der zentralen Vorwürfe in den USA.
In New York fiel der Aktienkurs der Holding MMC gestern weiter. Die Titel wurde am frühen Nachmittag (Ortszeit) mit 24,40 $ gehandelt, 4,6 Prozent unter dem Vortag und 47 Prozent unter dem Kurs vom vergangenen Mittwoch, bevor die Anschuldigungen publik wurden.
MMC gab bekannt, dass es durch MSA im Jahr 2003 einen Umsatz von 845 Mio. $ erzielt hatte, das sind zwölf Prozent des Umsatzes der Gruppe im Bereich Risiko und Versicherung.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo