EU-Vermittlerrichtlinie verlangt für Versicherungsvertreter künftig eine Ausbildung
Von Anja Krüger Bislang darf jeder Mensch Lebensversicherungen, Haftpflichtpolicen und andere Verträge verkaufen – egal, ob er sich mit der Materie auskennt oder nicht. Doch das wird sich in diesem Jahr ändern. Die Bundesregierung muss die europäische Vermittlerrichtlinie umsetzen, mit der Brüssel die Rechte der Verbraucher stärken will. Damit wird in Deutschland gesetzlich festgelegt, wer Policen verkaufen darf. „Der Einstieg in die Versicherungsbranche wird schwieriger, aber aus gutem Grund“, sagt Wolfgang Schroeckh, Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Wer Versicherungs-verträge veräußern will, brauchte bisher dafür nur einen Gewerbeschein. Das ist zu wenig, finden die EU-Kommissare. Ihre Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten eine verbindliche Mindestausbildung für Vermittler festlegen. Nach jetzigem Stand des deutschen Gesetzgebungsverfahrens müssen Vermittler nun einen von der Industrie- und Handelskammer bestätigten Abschluss als Versicherungsfachmann beim Gewerbeamt vorweisen, um eine Berufserlaubnis zu bekommen.
Zudem legt die Richtlinie fest, dass Makler und Vertreter bei einer zentralen Einrichtung registriert werden, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und Beratungs- und Dokumentationspflichten unterliegen. Verbraucher sollen so prüfen können, mit welcher Art von Vermittler sie es zu tun haben.
Der BVK begrüßt die Vorgaben. „Diese Verpflichtung wird dem Image der Branche gut tun“, sagt Schroeckh. Eine Regelung stößt jedoch auf die Kritik des BVK: Wer nur für einen einzigen Versicherer Verträge vermittelt und von dem Unternehmen eine Haftungsfreistellungserklärung erhält, wird von der Erlaubnispflicht befreit und muss weder einen IHK-Abschluss noch eine Berufshaftpflicht nachweisen. Damit wird nach Auffassung des BVK der beabsichtigte Zweck des Verbraucherschutzes unterlaufen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingegen findet die Regelung für Einfirmenvertreter richtig. Sie haben die selben Beratungs- und Dokumentationspflichten wie ungebundene Vermittler, sagt GDV-Sprecher Siegfried Brockmann. Damit sei der beabsichtigte Verbraucherschutz gegeben. „Der Versicherer übernimmt die uneingeschränkte Haftung und sorgt schon deshalb für die Qualifikation des Vermittlers“, sagt er.
Die Bundesregierung begründet die Regelung für Einfirmenvertreter mit der Struktur des Versicherungsmarktes. „90 Prozent der Vermittler arbeiten für ein Unternehmen“, sagte Steffen Moritz, Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Diese Gruppe sei zwar von der Erlaubnispflicht für die Berufsausübung befreit, müsse aber auch an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Die Kontrolle darüber liegt nicht bei den Gewerbeämtern, sondern bei der Finanzaufsicht BaFin, die über die Versicherer wacht.
Zitat:
„Diese Verpflichtung wird dem Image der Branche gut tun“ – Wolfgang Schroeckh, Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute
Quelle: Financial Times Deutschland
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