Das Bundesfinanzministerium und Versicherer streiten sich nach FTD-Informationen über die Abführung der Kapitalertragsteuer bei den so genannten Fünf-plus-Sieben-Verträgen.
Hierbei zahlt der Kunde zunächst einen Einmalbetrag an seine Versicherung, den diese in einem gut verzinsten Beitragsdepot parkt. In den folgenden fünf Jahren speist sie daraus Beiträge für eine Lebensversicherung. Nach weiteren sieben beitragsfreien Jahren kann sich der Kunde die Versicherungssumme steuerfrei auszahlen lassen – wenn er den Vertrag bis 2004 abgeschlossen hat. Nur die Zinserträge aus dem Beitragsdepot muss er versteuern.
Jetzt will das Finanzministerium die Assekuranz zwingen, wie bei einem Sparkonto Kapitalertragsteuer auf die Depotzinsen vorweg und direkt an das Finanzamt abzuführen. „Mit der Verzinsung der Beitragsdepots bietet das Versicherungsunternehmen eine Geldanlagemöglichkeit, die mit dem Bankgeschäft eines Kreditinstituts gleichzustellen ist“, heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF).
Die Versicherungsbranche wehrt sich: „Versicherer sind keine Kreditinstitute und sollten deshalb auch nicht wie Kreditinstitute behandelt werden“, sagte Jürgen Wagner vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das Problem: Der Zinsertrag nach Steuer bleibt für den Kunden zwar insgesamt gleich, da ihm das Finanzamt zu viel gezahltes Geld erstattet, doch die Summe im Depot wird geschmälert. Da die Versicherer die jährlichen Beiträge inklusive der unversteuerten Zinserträge kalkuliert haben, könnte das Depot nicht mehr ausreichen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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