Die Axa Lebensversicherung hat eine gerade erst eingeführte Klausel zur Aufweichung der Garantiezinsen wieder aufgegeben. Axa-Konzernvorstand Heinz-Peter Roß bestätigte der FTD diesen Rückzug. Die meisten deutschen Lebensversicherer garantieren in Kapitallebens- und Rentenversicherungen ihren Kunden eine Mindestverzinsung auf den Sparanteil der Prämien. Sie darf zurzeit höchstens 2,75 Prozent betragen.
Die Axa hatte die umstrittene Klausel zum 1. Januar 2005 in privaten Rentenversicherungsverträgen eingeführt. Darin gab sie sich das Recht, die garantierten Renten zu senken, wenn die Lebenserwartung bei privat rentenversicherten Personen unvorhersehbar steigt.
Gegen diese Aufweichung wehrten sich Axa-Vertreter und Makler. Verträge mit Demografieklausel seien zurzeit im Markt nicht durchsetzbar, sagte Vorstand Roß: „Die Vermittler sind beim Thema Garantien knallhart.“ Besonders stark sei der Widerstand im Maklerbereich. „Wir sehen die Gefahr, dass die Garantien zu einem Riesenthema werden und das den Markt negativ gegen uns beeinflusst“, sagte Roß.
Branche ist zerstritten
Über das Thema diskutiert die Versicherungsbranche seit Monaten kontrovers. Vor allem Marktführer Allianz Lebensversicherung und dessen Vorstandschef Gerhard Rupprecht bestehen auf einem Festhalten an den Garantien. Nur dadurch unterscheide sich die Lebensversicherung von anderen Sparprodukten. Gerade weil zum 1. Januar die Steuervorteile zum größten Teil weggefallen sind, müsse die Garantie erhalten bleiben, meinen viele Versicherer.
Andere Gesellschaften verweisen auf die niedrigen Kapitalmarktzinsen, die es heute schwer machen, die Garantie zu verdienen. Dazu kommt: Bisher haben die Lebensversicherer vor allem Verträge verkauft, die nach 12 bis 20 Jahren bar ausgezahlt wurden. Heute zielen sie vor allem auf Rentenversicherungen, bei denen die Garantien 40 bis 60 Jahre gelten.
Wäre sich die Assekuranz darüber einig, dass die Einführung eines Anpassungsmechanismus erforderlich ist, könnten die Klauseln im Markt durchgesetzt werden, sagte Axa-Vorstand Roß: „Kein Kunde hätte damit ein Problem, wenn die Branche in dieser Frage geschlossen auftreten würde.“
Klauseln bei BHW und Universa Die Axa war bei ihrem Vorstoß nicht allein. Mindestens zwei weitere Versicherer, BHW und Universa, haben vergleichbare Klauseln, sagte Michael Franke, Geschäftsführer des Analyseunternehmens Franke und Bornberg.
Die Finanzaufsicht BaFin beobachtet derzeit die Situation genau. Jedes Unternehmen könne Verträge ohne oder mit eingeschränkten Garantien anbieten, zum Beispiel fondsgebundene Verträge, sagte ein Sprecher der Behörde. Allerdings müsse das transparent geschehen. „Wir prüfen, ob die Vertragsbedingungen klar und eindeutig genug formuliert sind.“ Späte Überraschungen seien nicht akzeptabel, sagte er.
Quelle: Financial Times Deutschland
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