Mit einem leichten Kursanstieg von 1,2 Prozent hat die Aktie des Versicherers American International Group (AIG) auf die Zivilklage durch Staatsanwaltschaft und Versicherungsaufsicht reagiert. Damit sei das Schlimmste für AIG vorbei, hieß es bei Analysten zur Erklärung des Anstiegs am Freitag. „Wir erwarten, dass es jetzt rasch zu einer außergerichtlichen Einigung kommt“, sagte ein UBS-Analyst.
Der New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer und der Chef der Versicherungsaufsicht, Howard Mills, hatten am Donnerstag Zivilklage gegen AIG und zwei Manager erhoben. Mit „zahlreichen betrügerischen Machenschaften“ hätten sie Investoren über die Situation getäuscht. „Dabei war AIG eine gut gemanagte und profitable Firma, die gar nicht betrügen musste“, sagte Spitzer. AIG ist nach Börsenkapitalisierung der größte Versicherer der Welt. Beklagt sind auch sein langjähriger Vorstandschef Maurice Greenberg und Finanzchef Howard Smith. Mit der Zivilklage wollen Spitzer und Mills, beide Wahlbeamte mit politischen Ambitionen, Schadensersatz für die betroffenen Bürger und Behörden erstreiten. Meist enden Zivilklagen von US-Behörden mit einem Vergleich. Die Firma zahlt eine Summe, aus der Anspruchsteller entschädigt werden. So endete Spitzers Zivilklage gegen den Versicherungsmakler Marsh 2004 mit einer Zahlung von 850 Mio. $ durch Marsh.
Im Zentrum der Vorwürfe steht ein Geschäft mit dem Rückversicherer General Re, der zu Berkshire Hathaway und damit zu Warren Buffett gehört. Zweck des nach außen als Rückversicherungsvertrag dargestellten Geschäfts sei es einzig und allein gewesen, die Reserven der AIG um 500 Mio. $ höher darzustellen, als sie in Wirklichkeit waren, heißt es in der Klageschrift. Damit reagierte Greenberg auf einen Einbruch der Aktie, nachdem Analysten einen Rückgang der Schadenreserven bemängelt hatten.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo