Kliniken nutzen ihren Verhandlungsvorteil

Monatelang mit einem gebrochenen Fuß herumlaufen, ohne es zu merken? Was einem gesunden Menschen undenkbar erscheint, stellt für einen Diabetiker eine durchaus realistische Gefahr dar. Die Zuckerkrankheit kann das Schmerzempfinden der Füße ausschalten. „Wenn der Patient endlich einen Arzt aufsucht, kann es schon zu spät sein“, sagt der Kölner Internist Dirk Hochlenert. Rund 13 000 Diabetikern pro Jahr muss ein Fuß amputiert werden. Gemeinsam mit 20 Kollegen aus der Region Köln-Leverkusen bietet Hochlenert den Betroffenen „Fußsprechstunden“ an, führt gemeinsame Patientenakten und arbeitet mit Fußpflegern, Orthopädieschuhmachern und Pflegediensten zusammen. Mit Erfolg: Die Amputationsrate in der Region ist nur halb so hoch wie im übrigen Bundesgebiet.
Früher erhielten die Ärzte für solche Zusatzleistungen kein Extrageld. Seit Anfang 2004 haben engagierte Mediziner die Möglichkeit, ihre Finanzen durch Verträge zur integrierten Versorgung aufzubessern. „Das Diabetikerprojekt ist jetzt endlich kein teures Hobby mehr, sondern fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit“, sagt Hochlenert.
Mit der integrierten Versorgung will die rot-grüne Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Klinik, Hausarzt und Facharzt, Akutmedizin und Rehabilitation verbessern. Das soll die Qualität der Behandlung erhöhen und das Gesundheitssystem effizienter machen. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen dazu mehr Freiheiten beim Einkauf medizinischer Leistungen eingeräumt. Durften sie bisher nur mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) so genannte Kollektivverträge abschließen, die für alle Ärzte einer Region verbindlich gelten, sind nun auch Einzelverträge mit Haus- oder Fachärzten möglich. Auch Krankenhäuser können sie in diese Vereinbarungen aufnehmen. Die Vertragspartner können eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Behandlung eines Krankheitsbilds wie Brustkrebs vereinbaren, aber auch einen speziellen Medizinbereich wie Orthopädie gemeinsam angehen.
Bis 2006 dürfen die Krankenkassen jährlich bis zu einem Prozent der Gesamtvergütung für Ärzte und Krankenhäuser einbehalten, um ihre neuen Vertragspartner zu entlohnen. Das sind bis zu 680 Mio. Euro. Dank der finanziellen Anreize schießen neue Kooperationen wie Pilze aus dem Boden. Schon über 600 Verträge im Gesamtwert von rund 240 Mio. Euro sind bei der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) gemeldet. „Es geht um die Sicherung eines möglichst großen Stücks vom Kuchen der Anschubfinanzierung“, sagt Maximilian Zollner von der Ärztevereinigung NAV-Virchow.
Bisher sieht es so aus, als würden die Krankenhäuser aus dem Wettlauf um die Millionen als Sieger hervorgehen. Sie sind an doppelt so vielen Integrationsverträgen beteiligt wie niedergelassene Ärzte. „Krankenhäuser verfügen über viel mehr Erfahrung, was solche Vertragsangelegenheiten angeht“, erklärt Christoph Bischoff-Everding vom Hamburger Beratungsunternehmen Hildebrandt Gesundheitsconsult. Denn Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Kliniken sind auch bei der medizinischen Standardversorgung üblich. Die niedergelassenen Ärzte hatten dagegen mit Vertragsverhandlungen bisher wenig zu tun, denn dies übernahmen die KV für sie. Bei der integrierten Versorgung dürfen die Interessenverbände der Ärzteschaft dagegen nicht mitmischen, die Mediziner sind auf sich allein gestellt.
Durch die ungleiche Verhandlungsmacht würden sie bei den Integrationsverträgen benachteiligt, sagt Ärzteverbandsfunktionär Zollner. „Die niedergelassenen Ärzte sind im großen Stil zu integrierter Versorgung bereit, wenn sie zu fairen und gegenüber den Krankenhäusern gleichberechtigten Bedingungen eingebunden werden“, sagt er. Eine Umfrage seines Verbandes unter 6000 Ärzten gibt für solchen Optimismus indes wenig Anlass. „Sie spielen kaum mit dem Gedanken, sich einer integrierten Versorgungsform anzuschließen“, lautet das Fazit.
„Die meisten Ärzte scheuen den Wettbewerb in seiner reinen Form wie der Teufel das Weihwasser“, sagt Berater Bischoff-Everding. Das Kollektivvertragssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen schütze sie besser vor direkter Konkurrenz als Einzelverträge. „Den Krankenhäusern geht es dagegen darum, sich Marktanteile zu sichern“, sagt er. Angesichts des Abbaus von Krankenhausbetten seien sie auf der Suche nach neuen Geschäftsfeldern. „Hauptanliegen der Krankenhäuser ist, verstärkt ambulant tätig zu werden“, sagt Sebastian Hofmann von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er rechnet damit, dass die Anschubfinanzierung auch nach 2006 fortgesetzt wird.

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit