Mit großer Spannung wartet die Versicherungsbranche auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Lebensversicherung. Morgen wollen die Richter des Ersten Senats ihr Urteil über drei Verfassungsbeschwerden zur Stellung der Kunden im Verhältnis zu den Lebensversicherern verkünden.
Bei der mündlichen Verhandlung am 27. Oktober 2004 hatten die Richter erhebliche Zweifel an der Transparenz der klassischen deutschen Lebensversicherung geäußert. Es ist möglich, dass sie von der Assekuranz viel mehr Offenheit bei Lebens- und Rentenversicherungen fordern – ähnlich wie heute schon bei den Riester-Renten. Dort muss ausgewiesen werden, welche Anteile der Prämie für Kosten und Risikoschutz aufgewendet und welche Teile angespart werden.
Das Urteil könnte den Druck auf die Lebensversicherer weiter erhöhen. Möglicherweise gerät das System der hohen Vorabprovision für die Vertreter und Makler, die vom Kunden aufgebracht wird, in Schwierigkeiten. Das würde die bisherige Vertriebsstruktur mit großen eigenen Vertretertruppen insgesamt ins Wanken bringen. Die Branche muss ohnehin nach dem weitgehenden Wegfall des Steuerprivilegs der Lebensversicherung zum Jahresanfang 2005 mit Absatzproblemen kämpfen, nachdem sie 2004 einen Schlussverkaufsboom erlebte.
Die drei Verfassungsbeschwerden von zwölf Beschwerdeführern, die von der Verbraucherorganisation Bund der Versicherten unterstützt werden, richten sich gegen Urteile des Bundesgerichtshofs und weiterer Gerichte. Es geht um die Einbeziehung von stillen Reserven in die Überschussbeteiligungen, die Kunden zustehen, sowie um die Behandlung von stillen Reserven bei der Übertragung von Versicherungsbeständen auf andere Unternehmen. Bundesregierung und Versicherungswirtschaft halten die Beschwerden für unbegründet.
Quelle: Financial Times Deutschland
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