Pharma-Risiken sind als Wirtschaftsgut unbeliebt

Karenzzeit soll Schäden durch neue Produkte kalkulieren helfen

Die Pharmaindustrie muss weiterhin mit hohen Preisen in der Haftpflichtdeckung und mit schärferen Bedingungen rechnen. Rückversicherer erwägen, bei der Einführung neuer Wirkstoffe Karenzzeiten einzuführen, also den Versicherungsschutz für neue Medikamente einzuschränken.

Nach einer Phase moderater Preise zwischen 1997 und 2001 haben die Versicherer die Prämien in der Industriehaftpflicht drastisch erhöht, um aus den roten Zahlen herauszukommen. Die Folge der seinerzeit falschen Kalkulation: Die Versicherer müssen ständig ihre Reserven für Altlasten erhöhen. Mit einem Sinken der Prämien ist vorerst nicht zu rechnen. „Die Prämien in den schwierigen Branchen dürften in der Industrie-Haftpflichtversicherung stabil bleiben“, sagte Rolf Aßhoff, Vorstand beim zweitgrößten deutschen Industrieversicherer HDI. Er ist überzeugt, dass die Preise im Haftpflichtbereich anders als in den Sachversicherungen auf Grund schärferer Gesetze und anderer Faktoren tendenziell eher steigen.

Für diese Entwicklung auch verantwortlich sind die langen Zeitspannen, über die sich Haftungsansprüche aus der Vergangenheit erstrecken. Noch heute zahlen Versicherer für Ansprüche, die auf die Verwendung von Asbest in den 50er und 60er Jahren zurückgeführt werden. Die Versicherer fürchten außerdem Großschäden, wie sie im Zusammenhang mit den Medikamenten Vioxx und Lipobay auftraten. Sie können schnell Kosten in dreistelliger Millionenhöhe verursachen – vor allem, wenn die Unternehmen in den USA aktiv sind. Für manche Hersteller war es deshalb in den vergangenen Jahren schwierig, angemessenen Versicherungsschutz zu vertretbaren Preisen zu bekommen.

Rückversicherer suchen nach immer neuen Methoden, um die lang laufenden Haftungsansprüche in den Griff zu bekommen. Sie haben in den vergangenen zwei Jahren im Pharmabereich das traditionelle Deckungsprinzip in Deutschland auf internationale Standards umgestellt, und zwar vom Schadenanfall- auf das Ansprucherhebungsprinzip. Nach dem Anfallprinzip zahlt jener Versicherer einen Schaden, der dem Pharmahersteller zu dem Zeitpunkt Deckung gewährte, an dem der Schaden auftrat. Das Anspruchsprinzip nimmt den Versicherer in die Pflicht, bei dem das Unternehmen zum Zeitpunkt der Anspruchstellung von Geschädigten versichert war. Der Vorteil für den Versicherer: Er kann vor Vertragsabschluss schlummernde Risiken aufspüren und von der Deckung ausschließen.

Doch die Umstellung auf dieses Prinzip reicht den Rückversicherern nicht. „Ich glaube nicht, dass es im Pharmabereich wirklich eine Entspannung geben wird“, sagte Aßhoff. „Die Frage ist, ob man den Versicherungsschutz unter den alten Bedingungen fortsetzen kann oder nicht.“ Bei den Rückversicherern – bei denen Erstversicherer für die vergebenen Deckungen Rückdeckung suchen – gibt es verschiedene Ansätze zur Änderung der Bedingungen.

So könnten sie bei neuen Wirkstoffen auf Karenzzeiten bestehen. Dann würden die Versicherer nur Deckung für neue Substanzen übernehmen, die bereits eine bestimmten Zeit lang schadensfrei auf dem Markt sind. Möglich ist auch, dass sich eine sofortige Meldepflicht bei Veränderungen im Beipackzettel durchsetzt. „Nach unseren Erfahrungen werden noch unterschiedliche Vorgehensweisen bei den Rückversicherern überlegt“, sagte Aßhoff.

Beim Weltmarktführer Münchener Rück gibt es Überlegungen, Karenzzeiten einzuführen. „Die aktuellen Entwicklungen bei Rückrufen beziehungsweise Schadensszenarien erfordern ein Umdenken der Beteiligten, wobei die zukünftige Versicherbarkeit von Pharmarisiken für uns als Rückversicherer im Vordergrund steht“, erklärte eine Sprecherin der Münchener Rück. „Wir erachten es zum Beispiel für dringend erforderlich, dass entsprechendes Spezialwissen, das heißt pharmakologische Expertise, bereits in das Underwriting einfließt und die Risiken auch in den laufenden Risikoperioden näher zu begleiten sind, als das heute zum Teil der Fall ist.“

Swiss Re, der zweitgrößte Rückversicherer der Welt, hat sich in der vergangenen Erneuerungsrunde aus großen Teilen des Pharmageschäfts zurückgezogen, weil er verschärfte Bedingungen wie Risikoausschlüsse nicht verankern konnte. Ob er sich in der anstehenden Erneuerungsrunde durchsetzt oder weiterhin Pharmarisiken nur sehr selektiv zeichnet, ist offen. Kapazitätsprobleme seien nicht zu erwarten, heißt es beim Erstversicherer Gerling. Bermuda-Rückversicherer, die bislang sehr stark im amerikanischen Haftpflichtgeschäft engagiert waren, zeigten ein Interesse am europäischem Haftpflichtgeschäft, um zu diversifizieren.

Zitat:

„Ich glaube nicht, dass es im Pharmabereich wirklich eine Entspannung geben wird“ – Rolf Aßhoff, HDI

Bild(er):

Die Vioxx-Klägerin Carol Ernst und ihre Anwälte nach ihrem Sieg im Verfahren gegen den Pharmahersteller Merck. Versicherer fürchten, dass Kläger bei solchen Prozessen hohe Schadenersatzansprüche durchsetzen – Agentur Focus/WPN/Carson

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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