Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof hat die Träume von Rechtsschutzversicherern, in Deutschland in die Rechtsberatung einzusteigen, zum Platzen gebracht. Die deutsche Regelung, wonach Nicht-Anwälte sich nicht an Kanzleien beteiligen dürfen, ist europarechtskonform, entschied das Gericht. Die Urteilsbegründung beantwortet aber aus Sicht des Klägers viele Fragen nicht. Eine unerwartete Formulierung lässt sogar Hoffnung aufkeimen.
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