Rechtsanwalt Theo Langheid von der Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr war Mitglied der Kommission, die im Auftrag der Regierung einen Vorschlag für das neue Versicherungsvertragsgesetz erarbeitet hat. Er vertritt meist Versicherungsunternehmen.
FTD Hat das Justizministerium den Kommissionsentwurf beibehalten?
Theo Langheid In großen Teilen schon. In einigen geht die EU deutlich darüber hinaus. Der Ausweis der Vertriebskosten ist neu. Keine Branche muss die Vertriebskosten aufdecken. Wenn Sie ein Auto kaufen, wissen Sie auch nicht, was der Händler verdient. Auch die Tatsache, dass 50 Prozent der stillen Reserven in die Überschussbeteiligung fließen, ist neu. Das ist schon extrem überraschend.
FTD Kann die Assekuranz mit dem Gesetzentwurf leben?
Langheid Ich sehe eine für die Assekuranz sehr unangenehme Verschärfung. Als Versicherer würde ich mich dagegen wehren.
FTD Und der Verbraucherschutz?
Langheid Unser Entwurf war verbraucherfreundlich. Zu viel Verbraucherschutz kostet nur, und zwar den Verbraucher.
Interview: Herbert Fromme
Quelle: Financial Times Deutschland
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