Kunden erhalten für Anpassungen ihrer Verträge nicht mehr die alte Garantie · Versicherer verteidigt Praxis mit Marktveränderungen
Von Herbert Fromme, Köln Die Axa Lebensversicherung hat für erhebliche Unruhe bei Kunden und Vermittlern gesorgt: Sie hat ohne Absprache die Bedingungen für schon länger bestehende Verträge mit automatischen Anpassungsklauseln verändert. Statt des bei Vertragsabschluss geltenden höheren Garantiezinses von vier Prozent gewährt die Axa ihren Kunden nur die heute geltenden 2,75 Prozent auf den Sparanteil des Zusatzbeitrags. Renten- und Lebensversicherungen mit dynamischer Anpassung von Beiträgen und Leistungen werden von zahlreichen Lebensversicherern verkauft. Damit wollen sich Kunden gegen die Wirkung der Inflation absichern.
Auch werden die heute geltenden Statistiken über die Sterblichkeit als Maßstab verwendet und nicht mehr die vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. „Das ist besonders ärgerlich, weil die Axa das bisher anders gehandhabt hat und auch in ihren Bedingungen davon keine Rede ist“, sagte ein Makler der FTD. Bisher hat die Axa auch für die Dynamisierung den bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungs- oder Mindestzins gutgeschrieben. Ab 2006 ist das anders. „Die neuen Versicherungsleistungen haben wir nicht anhand der bei Abschluss Ihrer Versicherung gültigen Rechnungsgrundlagen errechnet, sondern erstmals auf der Grundlage des heute gültigen garantierten Rechnungszinses“, schreibt die Axa ihren Kunden.
In den Versicherungsbedingungen sei von einer Änderung des Rechnungszinses nicht die Rede, kritisierten Makler. In einem internen Papier gesteht die Axa das ein. „Bei Vertragsabschluss war die dramatische Änderung der Verhältnisse (Kapitalmarkt, Lebenserwartung) nicht vorhersehbar.“ Daher gebe es keine Regelungen in den Verträgen. „Es bedarf deshalb einer ergänzenden Vertragsauslegung, welche Regelung die Vertragspartner bei Kenntnis der Umstände vernünftigerweise vereinbart hätten.“
Diese Sichtweise sei möglicherweise betriebswirtschaftlich vernünftig, hieß es bei einem Brancheninsider. „Ob sie aber vor Gericht durchsetzbar ist, muss sich noch zeigen.“ Andere Versicherer, die ähnlich vorgingen, hätten das von vornherein in ihren Bedingungen festgelegt, sagte er.
Quelle: Financial Times Deutschland
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