Paul-Otto Fassbender, Chef des Versicherers Arag, siegt vor dem Bundesverfassungsgericht
W enn der Militärjet erst an der Tragfläche hängt, ist es für komplexe juristische Überlegungen zu spät, glaubt Paul-Otto Faßbender. Deshalb hat der promovierte Jurist, Versicherungsmanager und begeisterte Pilot gegen das Luftsicherheitsgesetz Verfassungsbeschwerde erhoben, gemeinsam mit fünf Mitstreitern. Darunter sind die früheren FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhard Baum sowie ein Berufspilot der DBA. Gestern gab das Bundesverfassungsgericht den sechs Recht.
Faßbender hat seit 1966 einen Pilotenschein, damals war er gerade 20. Heute steuert der Vorstandschef und Eigner des Versicherungskonzerns Arag selbst eine zweimotorige Cessna und ist häufig per Linie unterwegs.
Die Verfassungsbeschwerde war Faßbender eine Herzensangelegenheit. „Aus Gründen der Flugsicherheit war die Klärung unbedingt nötig“, sagt er. Der Staat habe zahlreiche Möglichkeiten, Terror und Terroristen durch Schutzmaßnahmen auf dem Boden zu begegnen. „Diese Maßnahmen können intensiviert werden.“
Die Entschlossenheit, seine Überzeugung auch durchzukämpfen, ist typisch für den Mann. Wer ihn zum ersten Mal trifft, könnte Paul-Otto Faßbender leicht unterschätzen – er ist rundlich, ruhig, spricht leise und drängt sich nicht nach vorne. Wenn er öffentlich auftritt, merkt man ihm an, dass er sich wirklich angenehmere Tätigkeiten vorstellen kann als eine Rede vor Vertriebsleuten oder eine Präsentation auf einer Pressekonferenz. „Ein gutes Understatement ist manchmal nützlich“, sagt er knapp.
Unterschätzt wurde Paul-Otto Faßbender auch von seinem Vetter Ludwig Faßbender, bis 1998 Arag-Chef. Mit ihm lieferte sich Paul-Otto eine jahrelange, erbitterte Fehde um die Kontrolle über den Rechtsschutzversicherer Arag. Ende 1998 gewann Paul-Otto. Nach schlechten Erfahrungen mit externen Managern übernahm Faßbender Anfang 2000 die Unternehmensleitung selbst.
Auch in dieser Auseinandersetzung sorgte Paul-Otto Faßbender für höchstrichterliche Klärung. Im berühmten Arag-Urteil legte der Bundesgerichtshof 1997 fest, dass der Aufsichtsrat eines Unternehmens verpflichtet ist, durchsetzbare Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand auch tatsächlich geltend zu machen. Das Urteil hat die Rechtsverhältnisse in deutschen Unternehmen verändert und den Aufstieg der Managerhaftpflichtversicherung stark gefördert.
Die Arag ist einer der letzten Versicherer in Familienbesitz. Zurzeit verdient sie sehr gut. Faßbender weiß aber, dass die Nische Rechtsschutzversicherung unter Druck ist, weil inzwischen auch die Marktführer dort agieren. Deshalb baut er das Auslandsgeschäft planmäßig aus – und muss schon deshalb regelmäßig fliegen.Herbert Fromme
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Quelle: Financial Times Deutschland
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