Verfassungsgericht fordert höhere Rückkaufswerte
Von Ilse Schlingensiepen, Köln Das Bundesverfassungsgericht hat noch einmal eine Besserstellung von Lebensversicherungskunden angemahnt. Die Karlsruher Richter bemängelten sowohl die Intransparenz von Versicherungsverträgen mit Blick auf die Verrechnung von Abschlusskosten als auch niedrige Rückkaufswerte bei frühzeitiger Vertragskündigung.
Diese Kritik ist nicht neu, sondern wird vor allem von Verbraucherschützern schon lange vorgetragen. Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof haben zu den jetzt erneut bemängelten Aspekten im vergangenen Jahr bereits Grundsatzurteile gefällt.
Genau aus diesem Grund nahmen die Verfassungsrichter in ihrer jüngsten Entscheidung die Verfassungsklage eines Versicherten nicht an. Im Kern gaben sie ihm aber Recht. Versicherer müssen bei Kapitallebensversicherungen vor Vertragsabschluss offen legen, in welcher Höhe die Abschlusskosten mit den eingezahlten Prämien verrechnet werden, entschied das Gericht. Außerdem müsse der Rückkaufswert bei einer vorzeitigen Kündigung auch unter Berücksichtigung der Abschlusskosten in einem angemessenen Verhältnis zu den gezahlten Prämien stehen.
Der Kritik von Gerichten und Verbraucherschützern an Transparenz- und Gerechtigkeitsdefiziten in der Lebensversicherung hat die Branche zum Anlass für eine „Transparenzoffensive“ genommen. Mit der geplanten Besserstellung von Kunden greifen die Versicherer auch den erwarteten Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor. „Wir haben bereits mit der Vorstellung der Transparenzoffensive gezeigt, dass die Versicherungswirtschaft grundsätzlich die Kundenbeziehungen modernisieren will“, sagte Peter Schwark, Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Daran arbeite man zur Zeit mit Hochdruck.
Der Bund der Versicherten sieht in den Ausführungen der Verfassungsrichter eine erneute Ohrfeige für die Branche. Das Justizministerium müsse endlich den Referentenentwurf für das neue VVG vorlegen, forderte Geschäftsführerin Lilo Blunck. „Es kann nicht länger angehen, dass sich Versicherungskunden immer wieder auf den steinigen Weg durch die Instanzen machen müssen“, sagte sie.
Quelle: Financial Times Deutschland
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