Versicherer erwarten Kirch-Großschaden

Deutscher Bank und Breuer drohen im Streit mit Unternehmer Ausfall der Managerhaftung · Zurich und Allianz führen Police

VON Herbert Fromme, Köln Die Versicherungswirtschaft richtet sich auf Ansprüche der Deutschen Bank in dreistelliger Millionenhöhe aus der Kirch-Breuer-Affäre ein. „Das heißt noch nicht, dass es zu tatsächlichen Zahlungen kommt“, sagte ein hochrangiger Manager aus einer der beteiligten Gesellschaften. Eine zentrale Frage sei, ob Breuer mit seinen Interviewäußerungen über die Kreditwürdigkeit Kirchs eine vorsätzliche Pflichtverletzung begangen habe – in diesem Fall müssten die Versicherer nicht zahlen.

Aber selbst wenn die Assekuranz sich erfolgreich gegen den Schadenersatz wehrt, könnte die Abwehr des Anspruchs teuer werden. „Schon die Abwehrkosten bei einer Schlichtung oder bei Gerichtsverfahren sind sehr hoch, vor allem für Anwälte“, sagte der Manager.

Der 79-jährige Medienunternehmer Leo Kirch macht Breuer für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich, weil der damalige Bankchef öffentlich seine Kreditwürdigkeit in Frage gestellt hatte. Der Bundesgerichtshof hat Kirch teilweise Recht gegeben und entschieden, dass die Deutsche Bank und Breuer grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet sind. Als Konsequenz trat Breuer am Sonntag zurück.

Die Deutsche Bank hat eine Managerhaftpflichtpolice, eine so genannte Directors‘ and Officers‘ Liability Insurance (D&O), über eine Gesamtsumme von 500 Mio. Euro abgeschlossen. Das Risiko ist in mehreren Stufen, so genannten Layern, versichert, die jeweils verschiedene Versicherungskonsortien abdecken. Die Versicherer müssen nur dann zahlen, wenn der Schaden ihr Segment auch trifft: Wer den Layer 400 Mio. Euro bis 425 Mio. Euro abdeckt, ist außen vor, wenn der Gesamtschaden nur 400 Mio. Euro erreicht. Schlägt er dagegen bis 425 Mio. Euro durch oder geht sogar darüber hinaus, wird auch für diese Versicherer eine Zahlung fällig.

Führende Gesellschaften beim Deutsche-Bank-Risiko sind nach Angaben aus Versicherungskreisen Zurich Financial Services und Allianz. Das Geschäft wurde vom hauseigenen Makler der Deutschen Bank, der Deukona, mit Hilfe externer Makler platziert.

Zurich und Allianz verweigerten jede Auskunft zu dem Fall. „Wir sprechen nicht über individuelle Kundenbeziehungen“, sagte eine Sprecherin der Allianz Global Risks, die als Spezial-Industrieversicherer die schweren Haftpflichtrisiken versichert. Eine ganze Reihe anderer deutscher Gesellschaften, die in dem Spezialsegment D&O tätig sind, haben Anteile an einzelnen Layern gezeichnet. „Aber der deutsche Markt kann insgesamt kaum Risiken bei einzelnen Unternehmen von mehr als 200 Mio. Euro abdecken“, sagte ein Versicherungsmanager. Deshalb wurde das Risiko zum Teil – vor allem in den höheren Layern – auf dem Londoner Markt untergebracht. Indirekt sind auch zahlreiche Rückversicherer betroffen.

Die jährlichen Prämieneinnahmen in der D&O-Versicherung schätzt die Branche auf rund 350 Mio. Euro für Deutschland und 1,2 Mrd.Euro für die EU, verlässliche Statistiken gibt es allerdings nicht. Zudem fehlen Branchenangaben zur marktweiten Schadensbelastung. Deshalb ist auch nicht bekannt, ob der deutsche Versicherungsmarkt in der D&O-Versicherung schwarze oder rote Zahlen schreibt. Allerdings musste die Branche in den vergangenen Jahren eine Reihe von zum Teil umstrittenen Großschäden einstecken.

So verlangt Lufthansa von Versicherern 250 Mio. Euro, weil der Vorstandschef der Catering-Tochter Sky Chefs Verträge geschlossen hat, die zu hohen Verlusten führten. Der Anspruch befindet sich in einem komplizierten Schlichtungsverfahren. Der ehemalige DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp wurde von Aktionären wegen angeblicher Täuschung bei der Fusion von Daimler und Chrysler verklagt. Die Anteilseigner erhielten von Daimler 300 Mio. $ Entschädigung, davon zahlten D&O-Versicherer insgesamt 220 Mio. $.

Wenn Kirch Schadensersatzforderungen gegen die Deutsche Bank durchsetzt, muss der Aufsichtsrat des Instituts entscheiden, ob er bei seinem früheren Vorsitzenden und langjährigen Vorstandschef Regress nimmt. Allerdings hat er dabei nur wenig Spielraum: Höchstrichterliche Rechtsprechung zwingt solche Gremien in vielen Fällen, im Aktionärsinteresse von Ex-Mitarbeitern Schadensersatz zu fordern. Dann käme die D&O-Police der Deutschen Bank ins Spiel, wenn sie, wie bei den meisten deutschen Unternehmen, die Innendeckung im Verhältnis vom Manager zum Konzern mit abdeckt.

Ein solches Vorgehen des Konzerns gegen Breuer wäre nicht ohne Risiko. Zahlen die Versicherer nicht, kann die Deutsche Bank nicht einfach auf die Forderung verzichten – in dem Fall müsste Breuer mit seinem Privatvermögen einstehen. Aber auch eine Forderung Kirchs gegen Breuer direkt könnte zum Versicherungsfall werden. Denn in der Regel haben sich Manager für einen solchen Fall von ihrem Konzern freistellen lassen, der wiederum Regressansprüche gegen den Manager und damit die D&O-Versicherer hätte.

Zitat:

„Schon die Abwehrkosten sind sehr hoch“ – Assekuranzmanager –

Bild(er):

Der ehemalige Aufsichtsratschef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, muss möglicherweise mit seinem Privatvermögen haften – Laif/Tim Wegner

www.ftd.de/managerhaftung

Quelle: Financial Times Deutschland

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