Finanzminister plant eine strengere Regulierung für Finanzrückversicherungen · Risikotransfer soll definiert werden
Von Birgit Jennen, Berlin,und Herbert Fromme, Köln Die Bundesregierung plant strengere Regeln für die Finanzrückversicherung. „Die Finanzrückversicherung ist in letzter Zeit in der internationalen Öffentlichkeit sehr kritisch diskutiert worden“, sagte die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, gestern in Berlin. Deshalb sei eine Gesetzesinitiative geplant, die verhindern soll, dass Unternehmen dieses Produkt nutzen, um auf diese Weise Bilanzkosmetik zu betreiben.
Die Finanzrückversicherung stand in den vergangenen beiden Jahren vor allem in den USA im Zentrum mehrerer Skandale, die vor allem durch Ermittlungen des New Yorker Generalstaatsanwalts Eliot Spitzer aufgedeckt wurden. Spitzer warf unter anderem AIG und Gen Re vor, über ein unzulässiges Finanzgeschäft Versicherungsaktivitäten vorgetäuscht und damit die AIG-Bilanz geschönt zu haben.
Finanzrückversicherungen sind darlehensähnliche Transaktionen, die als Rückversicherungen verbucht werden können, solange sie zu einem Teil auch echten Risikotransfer enthalten. Die Bundesregierung will per Verordnung regeln, wann bei einem Geschäft ein „hinreichender Risikotransfer“ gegeben ist und der Deal damit eine Versicherung und kein Kredit ist, heißt es in einem Gesetzentwurf. Der Vorstandsvorsitzende der GenRe-Tochter Kölnischen Rück, Peter Lütke-Bornefeld, erwartet keine gravierenden Einschnitte. „Die Finanzrückversicherung in der alten klassischen Form wird als Produkt nicht mehr nachgefragt“, sagte er. „Eine Gesetzesänderung hätte keinen großen Einfluss auf unser Geschäftsmodell und das der Rückversicherungen überhaupt.“ Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnte vor einer Festlegung. „Erst nach Abschluss der noch andauernden internationalen Diskussion sollte hier eine endgültige Festlegung erfolgen.“ Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zudem beschlossen, dass künftig auch in Deutschland Versicherungs-Zweckgesellschaften gegründet werden können. Mit dem Gesetz setzt Berlin die EU-Rückversicherungsrichtlinie um.
Quelle: Financial Times Deutschland
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