Aufsicht stimmt mit den Unternehmen der Branche in Gesetzesfragen überein
Von Herbert Fromme, Bonn Die Finanzaufsicht BaFin erwartet, dass die Bundesregierung ihre geplante Verordnung zur Finanzrückversicherung an einer internationalen Regelung zu diesem Thema ausrichtet. Das sagte Chef-Versicherungsaufseher Thomas Steffen gestern vor Journalisten.
Damit käme es nicht zu dem von deutschen Gesellschaften befürchteten Sonderweg. Eine Benachteiligung gegenüber internationalen Konkurrenten wäre vermieden. „Die Verordnung kommt erst nach der Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes“, sagte Steffen.
Finanzrückversicherungsverträge sind Vereinbarungen zwischen Rück- und Erstversicherern, in denen deutlich weniger Risiken transferiert werden als durch normale Rückversicherungsverträge. So manche Vereinbarungen haben somit darlehensähnlichen Charakter. Dies erleichtert es Versicherern, damit ihre Bilanzen zu schönen. In den USA und Australien deckten Behörden solche Fälle auf, unter anderem beim weltgrößten Versicherer AIG. Dieser Skandal führte zur Auswechslung der AIG-Spitze und einer Geldbuße von 1,6 Mrd. $.
In Deutschland hat die BaFin bei einer Reihe von Gesellschaften Finanzverträge daraufhin geprüft, ob sie einen ausreichenden Risikotransfer enthalten und deshalb als Versicherungsverträge statt als Darlehen verbucht werden dürfen. In Versicherungskreisen hieß es, dass zurzeit noch Gespräche über fünf solche Vereinbarungen geführt werden.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz soll in den nächsten Monaten an zahlreichen Stellen verändert werden. Dadurch erhält die Regierung auch den Auftrag, Vorschriften für die Finanzrückversicherung per Verordnung festzulegen. Die geplante Verordnung soll die internationalen Regeln abbilden, die durch de Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS) unter Beteiligung der BaFin zurzeit erarbeitet werden, sagte Steffen.
Steffen beruhigte die Versicherungswirtschaft auch in einer anderen Frage: Die BaFin sieht Anzeichen dafür, dass die Regierung den umstrittenen Entwurf für das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in entscheidenden Punkten nachbessern wird. Der Entwurf wurde vom Justizministerium und nicht vom Finanzministerium vorgelegt, dem die BaFin untersteht.
Die Assekuranz kritisiert vor allem den Paragrafen 153, nach dem Lebensversicherer ihren Kunden die Hälfte der erwirtschafteten stillen Reserven innerhalb von zwei Jahren gutschreiben müssen. „Das Problem ist die verbindliche Zuschreibung“, sagte Steffen.
Auch bei einem dritten Thema kam gestern aus Bonn Entwarnung für die Vorstandsetagen. Der Bundesgerichtshof hatte 2005 entschieden, dass Lebensversicherer zahlreichen Kunden, die vorzeitig ausgeschieden sind, wegen Intransparenz der Bedingungen Geld schulden. Die BaFin will den Lebensversicherern aber nicht vorschreiben, diese Kunden von sich aus anzuschreiben. „Wir sehen keine Möglichkeit, die Branche dazu zu verpflichten“, sagte Steffen.
Eine Umfrage der BaFin bei den Versicherern habe ergeben, dass die in Frage stehende Summe kleiner sei als die gelegentlich genannte Zahl von 2,4 Mrd. Euro. Nach Angeben von Steffen liege sie aber über 1 Mrd. Euro.
Quelle: Financial Times Deutschland
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