Aufsicht moniert erstmals Finanzrückversicherung · Frühere MLP Leben muss Vertrag auflösen
Von Herbert Fromme, Frankfurt Die Finanzaufsicht BaFin hat zum ersten Mal einen Finanzrückversicherungsvertrag beanstandet. Sie erkennt einen Deal zwischen dem Lebensversicherer Heidelberger Leben – früher MLP Leben – und einem Rückversicherer nicht an und hat auf seiner Auflösung bestanden. Das geht aus dem Geschäftsbericht der Heidelberger Leben für 2005 hervor. Die Auflösung belastete das Ergebnis der kleinen Gesellschaft mit 11,8 Mio. Euro.
Trotz der überschaubaren Summe dürfte der Vorgang weitreichende Folgen haben. Denn damit geht die deutsche Aufsicht erstmals gegen den Missbrauch des umstrittenen Instruments vor. In den USA hatten Finanzrückversicherungsverträge zwischen dem Marktführer AIG und dem Rückversicherer Gen Re, mit denen AIG 2000 und 2001 seine Bilanzen glättete, zu einem großen Skandal geführt. AIG-Chef Maurice Greenberg musste zurücktreten, das Unternehmen 1,6 Mrd. $ als Strafe und Entschädigung für Anleger zahlen.
Finanzrückversicherungsverträge sind Vereinbarungen mit Finanzierungscharakter, die als Rückversicherungsverträge deklariert werden. Während sich ein Darlehen für einen Versicherer nicht ergebnisverbessernd auswirkt, kann ein Rückversicherungsvertrag den Gewinn sofort deutlich anheben – zum Beispiel, wenn die übliche Provision vom Rückversicherer fließt, die der Versicherer in den folgenden Jahren über Prämien zurückzahlt.
Solche Verträge sind dann völlig legal, wenn der Rückversicherer tatsächlich ein Risiko übernimmt. Dafür gibt es bisher aber keine international verbindlichen Regeln.
Der von der BaFin monierte Vertrag wurde nach FTD-Informationen 2001 zwischen der damaligen MLP Leben und der Gerling Globale Rück geschlossen. Die Gerling Globale Rück wird nach einer schweren Krise zur Zeit abgewickelt, ihr Lebensgeschäft wird aber in einer eigenen Gesellschaft mit dem Namen Revios fortgeführt. Der Finanzvertrieb MLP verkaufte seinen Lebensversicherer 2005 an die britische HBOS-Gruppe, die ihn in Heidelberger Leben umbenannte.
Revios, Heidelberger Leben, MLP und BaFin wollten nicht Stellung nehmen. „Unsere Prüfung von Finanzrückversicherungsverträgen dauert an“, war alles, was ein BaFin-Sprecher sagen wollte. Nach Angaben aus Assekuranzkreisen prüft die BaFin noch mindestens fünf weitere Verträge bei verschiedenen Gesellschaften. BaFin-Präsident Jochen Sanio hatte schon 2005 angekündigt, Verträge ohne ausreichenden Risikotransfer zu beanstanden. „Wenn wir von solchen Mauscheleien Wind bekommen, gehen wir dagegen vor“, sagte er damals.
Die BaFin habe festgestellt, dass die Vereinbarung „keine Rückversicherung darstellt“, heißt es im Geschäftsbericht der Heidelberger Leben. Offenbar handelte es sich um ein reines Finanzierungsgeschäft, mit dem MLP 2001 die Bilanz glättete. Die Gruppe unter ihrem damaligen Chef Bernhard Termühlen betrieb zu der Zeit eine aggressive Bilanzpolitik, um den Aktienkurs zu stützen und die mühsam erreichte Mitgliedschaft im Leitindex Dax 30 zu erhalten. Termühlen wurde 2002 vom Magazin „Börse Online“ und von einzelnen Investoren Bilanzfälschung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und erhob Anklage, ein Verfahren wurde bislang aber nicht eröffnet. Anfang 2003 verließ Termühlen das Unternehmen.
Die Bundesregierung hatte Anfang Mai angekündigt, dass im Rahmen der Anpassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes künftig das Finanzministerium den Auftrag erhalten soll, per Verordnung die Regeln für Finanzrückverträge festzulegen.
Bild(er):
So schön ist das Leben in Heidelberg. Beim Versicherer Heidelberger Leben gibt es hingegen ein eher unschönes Thema: Die Finanzaufsicht besteht auf der Auflösung eines Finanzrückversicherungsvertrags
www.ftd.de/bafin
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo