Das Bundesfinanzministerium hat per Rechtsverordnung die Auffanggesellschaft Protektor mit der Einrichtung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer beauftragt. Die Lebensversicherer müssen in den Fonds über einen Zeitraum von fünf Jahren im Durchschnitt ein Promille ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen einzahlen. Die genaue Höhe des Beitrags hängt von der Risikolage des jeweiligen Unternehmens ab. Protektor baut ein Vermögen von 500 Mio. Euro auf, im Ernstfall müssen die Versicherer die Sicherungsmittel auf 1 Mrd. Euro aufstocken. Die Finanzaufsicht BaFin hatte die Branche nach dem Börsencrash gezwungen, eine Auffanggesellschaft zu gründen.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo