Verband fordert Neuregelung der stillen Reserven
Von Herbert Fromme, Berlin Auf eine genaue Aufschlüsselung der Lebensversicherungsprämien will Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Edda Müller dringen, wenn der Entwurf für ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den parlamentarischen Prozess durchläuft. „Im Entwurf gibt es eine entscheidende offene Flanke, das sind die Informationspflichten“, sagte Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) im FTD-Interview. Sie sieht gute Chancen, den Entwurf noch zu beeinflussen. „Wir haben Freunde in allen Fraktionen.“
Die Verbraucherschützer fordern seit langem, dass Lebensversicherungsprämien aufgegliedert werden nach Sparbeitrag, Risikoprämie und Kosten. „Das alles soll nicht im VVG selbst, sondern in einer speziellen Verordnung geregelt werden, der Informationspflichtenverordnung“, sagte Müller, die die Interessen von 39 Mitgliedsverbänden mit acht Millionen Einzelmitgliedern vertritt. Die müsse aber erst noch ausgehandelt werden. „Vieles von dem, was wir wollen, wird von der Güte dieser Informationspflichten abhängen.“
Müller ist im Großen und Ganzen mit dem VVG-Entwurf aus dem Justizministerium zufrieden. Die Einführung von Mindestrückkaufswerten für die Lebensversicherung, die Abschaffung des Prinzips „Alles oder nichts“ im Schadenfall und des so genannten Policenmodells, nach dem viele Informationen bisher erst nach der Unterschrift geliefert werden – alles Pluspunkte des Entwurfs, so Müller.
Allerdings ist die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit für den Kunden, durch schriftliche Erklärung auf die eigentlich vorgeschriebene Beratung zu verzichten, nicht im Sinne des VZBV.
Müller glaubt, dass in dieser Diskussion auch die Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven neu geregelt werden sollte. Die bisherige sei eine Einladung für die Versicherer, die Kunden nicht angemessen an den stillen Reserven zu beteiligen. Das habe das Bundesverfassungsgericht deshalb moniert.
Zudem macht sich der Verband macht Sorgen um Wettbewerbsverzerrungen. Die im Entwurf vorgesehenen Mindestrückkaufswerte sollten nicht nur für klassische Lebensversicherungen, sondern auch für Konkurrenzprodukte gelten – so für fondsgebundene Policen, Fondssparpläne und Ähnliches.
Quelle: Financial Times Deutschland
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