Höhere Steuer beunruhigt Industrie

Unternehmen suchen nach Alternativen zur Versicherung · Vorverlegung der Verträge hilft nicht weiter

VON Herbert Fromme, Köln Die deutsche Versicherungswirtschaft ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Auswirkungen der erhöhten Versicherungsteuer zumindest im ersten Jahr für die Industrie abzumildern. Die Bundesregierung hat einen Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für eine entsprechende Interpretation der Gesetzeslage abgelehnt. Jetzt wächst für die Versicherer die Gefahr, dass die Industriekonzerne zunehmend nach Alternativen für ihren Risikoschutz suchen.

Die Versicherungsteuer steigt parallel zur Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2007 von 16 Prozent auf 19 Prozent. Für Feuerversicherungen wird der Steuersatz von elf Prozent auf 14 Prozent angehoben, dazu kommen noch die unveränderten acht Prozent Feuerschutzsteuer. Anders als die Mehrwertsteuer können die Konzerne die Versicherungsteuer nicht mit ihren von Kunden eingenommenen Steuern verrechnen.

„Außer Finnland, Italien und Deutschland haben alle europäischen Staaten entweder keine Versicherungsteuer oder deutlich niedrigere Sätze“, sagte Ralf Oelßner, Versicherungschef der Lufthansa und Vorsitzender des Deutschen Versicherungsschutzverbands (DVS), der Lobbyorganisation der Industrie in Versicherungsdingen. Das sei ein klarer Wettbewerbsnachteil für den Standort.

Kein Wunder also, dass die Industrie wenigstens kurzfristig nach Auswegen sucht. „Zahlreiche Kunden haben bei uns um Fälligkeitsverlegung gebeten, um noch in den Genuss des alten Steuersatzes zu kommen“, sagte ein Vorstandsmitglied eines Industrieversicherers, der vor allem kleinere und mittelgroße Unternehmen abdeckt.

Marktführer Allianz Global Corporate and Specialty, der Industrieversicherer des Allianz-Konzerns, verzeichnete ebenfalls Informationsbedarf bei Kunden. „Allerdings waren es bei den großen Konzernkunden nur wenige Anfragen“, sagte ein Sprecher.

Die meisten Großkunden der Assekuranz schließen ihre Versicherungsverträge auf jährlicher Basis. Einige Großkonzerne – darunter Siemens und ThyssenKrupp – verlängern zum 1. Oktober, beliebtester Fälligkeitstermin ist der 1. Januar. Wer als Unternehmer allerdings jetzt versucht, seinen Fälligkeitstermin vom Januar in den Dezember zu ziehen, um 16 Prozent statt 19 Prozent Steuer zu zahlen, scheitert. Das hat das Finanzministerium in einem Brief an den GDV klargestellt, der der FTD vorliegt. Der Verband hatte angeregt, als Stichtag das Datum der Verkündung des Gesetzes zu wählen, alternativ den Bundestags- oder Bundesratsbeschluss. Einzelne Bundesländer behandelten die Sache unterschiedlich.

Das Finanzministerium erteilte dem GDV jedoch eine Absage. Die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 1993 seien ausreichend. „Die in Ihrem Schreiben angedeutete Verunsicherung der Rechtsanwender durch eine uneinheitliche Rechtsanwendung im Bundesgebiet durch die Finanzverwaltungen kann ich nicht bestätigen“, antwortete das Ministerium kühl auf die Initiative.

Die Folge: Wer als Unternehmer nach dem 22. Februar 2006, dem Datum der relevanten Kabinettssitzung, den Fälligkeitstermin für seine Police nach vorne verlegt hat, muss trotzdem den neuen Steuersatz zahlen.

Die hohe Steuerlast sorgt in der deutschen Wirtschaft für großes Interesse an grundlegenden Alternativen. Ein Vorstoß des früheren Versicherungsmaklers und jetzigen Unternehmensberaters Walther Kiep und des Steuerberaters Johannes Wedding im Mai stieß deshalb auf riesiges Interesse. Wedding hielt einen Vortrag auf einer Fachtagung in Frankfurt, in dem er argumentierte, Konzerne könnten durch Konzernumlage Rückstellungen für Schäden bilden.

Dabei handele es sich nicht um eine Versicherung, deshalb falle auch keine Versicherungsteuer an. Statt Prämie also Umlage – und das Geld bleibt im Konzern. „Diese Auffassung wird jedenfalls inoffiziell jetzt auch von Steuerbehörden geteilt“, sagte Wedding der FTD.

Seine Auffassungen sind allerdings nicht unumstritten. Vor allem die großen Industriemakler Aon Jauch & Hübener und Marsh liefen Sturm dagegen – nachdem sie sich den Vorwürfen erboster Kunden ausgesetzt sahen, die sich bislang falsch beraten wähnten.

Marsh beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC mit einer Stellungnahme zum Thema. Für Aon nahm Bernd Honsel Stellung, lange Jahre Allianz-Chefsyndikus und seit 2004 Mitglied der Anwaltskanzlei Bach, Langheid & Dallmayr. Beide kamen zu dem Ergebnis, dass die Wedding-Thesen praktisch nicht umzusetzen seien. Auch in mehreren Dax-Konzernen kamen die Experten bislang nicht zu positiveren Ergebnissen. Wedding selbst glaubt ebenfalls nicht, dass so eine langfristige Lösung für die Industrie geschaffen werden könnte. „Dann werden die entsprechenden Gesetze geändert werden“, sagte er.

Während die Radikalkur offenbar nicht zur Verfügung steht, bleibt den Unternehmen ein offensichtlicher Weg, die Steuerlast ein wenig zu mildern – sie können ihre Selbstbehalte erhöhen. „Das ist grundsätzlich sinnvoll“, sagte Stefan Sigulla, Versicherungschef von Siemens Financial Services und stellvertretender DVS-Vorsitzender. „Das fördert das Risikomanagement im Unternehmen und sorgt dafür, dass pure Geldwechselgeschäfte unterbleiben.“ Auch Lufthansa-Manager Oelßner sieht diesen Trend. „Die Versicherten werden versuchen, durch höhere Selbstbehalte die Höhe der Versicherungsteuer zu senken.“ Die heftige Steuererhöhung von drei Punkten könne das indes nicht ausgleichen. „Unter dem Strich wird es definitiv teurer.“

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Schutz vor Schäden: Weil die Steuern auf Versicherungen steigen, suchen Firmen Sparmöglichkeiten. Ein Weg sind höhere Selbstbehalte und besseres Risikomanagement. Ob Gummistiefel, Feuerlöscher und Schutzhelm dabei helfen könnten?

Quelle: Financial Times Deutschland

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