Versicherer verlangen höhere Eigenmittelausstattung · Kritik an Aufsicht · Kapitalanlagegesellschaften stützen Regelung
VON Herbert Fromme, Köln Die Versicherungsmathematiker in der Deutschen Akturarvereinigung (DAV) verlangen von der Finanzaufsicht BaFin verschärfte Regeln für die geplante Zulassung so genannter Garantiefonds. „Ich finde es bedenklich, dass man für Garantiefonds eine deutlich geringere Eigenkapitalunterlegung braucht als für klassische Kapitallebensversicherungen“, sagte DAV-Präsident Norbert Heinen, bis vor wenigen Wochen Vorstandschef der Gerling Leben. Vor allem das Risiko fallender Zinsen werde von der BaFin nicht ausreichend berücksichtigt.
Der DAV gilt als Sprachrohr der Assekuranz. Garantiefonds sichern ihren Anlegern zu, nach Ablauf der vereinbarten Frist zumindest die eingezahlten Summen auszuzahlen, auch wenn der Fonds selbst wegen schlecht verlaufender Aktien- oder Rentenmärkte im Minus ist. Bisher werden in Deutschland schon Garantiefonds angeboten, die aus Luxemburg oder Irland heraus gemanagt werden. Die BaFin will sie auch in Deutschland zulassen und hat dafür den Entwurf eines Rundschreibens mit entsprechenden Regeln veröffentlicht. Am Freitag führt sie dazu eine öffentliche Anhörung durch.
Der Bundesverband Investment und Asset Management sieht keine Gefahr für die Anleger. „Zwischen einer Lebensversicherung und einem Garantiefonds bestehen gewaltige Unterschiede“, sagte ein Sprecher. „Das sind zwei Welten.“
Garantiefonds konkurrieren direkt mit der klassischen deutschen Lebensversicherung, bei der die Kunden vom Versicherer eine garantierte Verzinsung gutgeschrieben bekommen. Seit dem Wegfall des Steuerprivilegs Anfang 2005 gehen die Verkaufszahlen für klassische Policen stark zurück.
Viele Versicherer versuchen jetzt, mit fondsgebundenen Verträgen mehr Neugeschäft zu generieren – einige davon pikanterweise mit Garantiefonds. „Natürlich nutzen Lebensversicherer ihr Schlupfloch“, sagte Heinen. Hier würden die verschiedenen Aufsichtsregeln über Lebensversicherung und Garantiefonds gegeneinander ausgespielt. „Diese aufsichtsrechtliche Arbitrage ist das eigentliche Problem.“
Bei Garantiefonds müssen die Betreiber erst dann Eigenmittel einschießen, wenn der Fonds in einem Monat nicht die geforderte Deckung für die Garantien aufweist. Lebensversicherer müssen die Eigenmittel – von denen die Kunden zwei Drittel aufbringen – dauernd nachweisen können. Heinen: „Es ist unverständlich, dass bei Garantiefonds ein um 20 Prozent niedrigeres Reserveniveau als bei neu abgeschlossenen Lebensversicherungen ausreichend sein soll, bei gleichzeitigem Verzicht auf bereitzuhaltende Sicherheitsmittel.“ Im Interesse der Verbraucher müsse eine gesetzliche Regelung wie bei Lebensversicherern her.
Quelle: Financial Times Deutschland
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