Unmut über neues Vertragsgesetz wächst
Von Herbert Fromme, Köln Ausländische Lebensversicherer, die in Deutschland aktiv sind, verlangen eine Änderung des geplanten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Gesellschaften ärgern sich vor allem über die Einführung garantierter Rückkaufswerte. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Kunde bei vorzeitiger Kündigung vom Versicherer erhält. „Der Gesetzentwurf verstößt in dem betreffenden Paragrafen 169 eindeutig gegen das europäische Recht“, sagte Alan Morgan-Moodie, Vorsitzender der Association of International Life Offices (AILO) in Luxemburg, der FTD. In der Vereinigung haben sich Lebensversicherer zusammengeschlossen, die im Ausland viel Geschäft machen.
„Ausländische Versicherer bieten in Deutschland Policen an, die geringere Garantien und höhere Ertragsmöglichkeiten als traditionelle deutsche Policen enthalten“, sagte Morgan-Moodie. Deutsche Versicherer investieren mehr als 80 Prozent ihrer Kapitalanlagen in festverzinslichen Wertpapieren und nur rund zehn Prozent in Aktien, Ausländer haben oft mehr als 50 Prozent Aktienanteil. „Langfristig erlaubt das höhere Renditechancen“, sagte Morgan-Moodie. Müssten die Versicherer, wie im VVG-Entwurf vorgesehen, künftig jährlich ihren Kunden die garantierten Rückkaufswerte ausweisen, seien die Ausländer benachteiligt. „Das kommt einer Produktregulierung gleich“, sagte er. Die sei aber nach EU-Recht nicht mehr gestattet.
In Deutschland gehören Canada Life, Clerical Medical, Friends Provident, Hansard Europe, Royal London und Standard Life zur AILO. Zusammen haben sie einen Marktanteil von sechs Prozent beim Neugeschäft, teilte die Luxemburger Vereinigung mit.
„Wir haben klare Signale, dass die EU-Kommission das Gesetz in der jetzigen Fassung nicht stehen lassen kann“, sagte Morgan-Moodie, der für die britische Gesellschaft Monarch arbeitet. Sollte der Bundestag den Entwurf mit einem unveränderten Paragrafen 169 beschließen, sei eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wahrscheinlich. Das neue VVG soll in den kommenden Monaten beschlossen werden und zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Auch deutsche Lebensversicherer kritisieren Passagen des Entwurfs – darunter die garantierten Rückkaufswerte. Sollte die EU-Kommission gegen das neue VVG klagen, wäre das ganz im Sinne der Branche.
Quelle: Financial Times Deutschland
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