BaFin regelt Kapitalunterlegung · Versicherer sehen sich im Nachteil · Anleger ziehen Rekordsumme ab
Von Reinhard Hönighaus, Frankfurt, und Herbert Fromme, Köln Im umkämpften Markt für private Altersvorsorge erleichtert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Bedingungen für die Investmentbranche. Wie aus einem Rundschreiben der Finanzaufsicht hervorgeht, müssen Fondsanbieter deutsche Garantiefonds nur im Ausnahmefall mit Eigenkapital unterlegen. „Somit ist klargestellt, dass Investmentgesellschaften Garantiefonds in Deutschland auflegen dürfen – ohne unnötige Absicherungs- und Eigenkapitalkosten“, sagte Rüdiger Päsler, Geschäftsführer beim Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Er sprach von einem „Durchbruch für die Investmentbranche“.
Kritisch äußerte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Es gebe keine Chancengleichheit mehr zwischen den Anbietern, sagte ein Sprecher. „Wenn der Staat Sicherheitsstandards fordert, muss er das bei allen Finanzdienstleistern tun.“
Hinter dem Streit steckt der Kampf um die Vorherrschaft auf dem Vorsorgemarkt. Garantiefonds sichern ihren Anlegern zu, nach Ablauf der vereinbarten Frist zumindest die eingezahlten Summen auszuzahlen. Sie konkurrieren mit der klassischen Lebensversicherung, bei der die Kunden vom Versicherer eine garantierte Verzinsung gutgeschrieben bekommen. Seit dem Wegfall des Steuerprivilegs Anfang 2005 gehen die Verkaufszahlen für klassische Policen stark zurück.
Lebensversicherer müssen Eigenmittel in Höhe von vier Prozent der angesparten Summen vorhalten. Sie bringen das Geld aber nur zum Teil selbst auf – nur 1,2 bis 1,3 Prozent der Eigenmittel sind Eigenkapital des Unternehmens. Der Rest wird von den Kunden getragen, denen die Versicherer Zinsen nur mit Verzögerung gutschreiben.
Die von der BaFin festgelegte Berechnungsformel für eine Eigenkapitalunterlegung bei Garantiefonds bestimmt sich durch einen vom aktuellen Zinsgefüge abhängigen Diskontierungssatz, die historische monatliche Volatilität sowie die Restlaufzeit. Fondsanbieter müssen nur dann Sicherungsmittel vorhalten, wenn der aktuelle Anteilswert den garantierten Betrag abzüglich des Diskontierungsbetrags unterschreitet – im derzeitigen Kapitalmarktumfeld dürfte das in den seltensten Fällen gegeben sein, hieß es bei Fondsanbietern.
„Es kommt zu einer Verwässerung des Garantiebegriffs“, sagte der GDV-Sprecher. Es stelle sich die Frage, ob alles, was als Garantie bezeichnet werde, dieselbe Qualität habe. Das sei gefährlich, weil es zu Problemen bis zum Scheitern einer Garantie kommen könne.
Pikanterweise bieten auch Versicherer Garantiefonds an, zum Beispiel bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Das sei eine Folge des staatlichen Handelns, so der GDV-Sprecher. „Wenn der Staat niedrigere Maßstäbe formuliert, dann gehen Unternehmen zwangsläufig auf diesen niedrigen Standard, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen.“
Deutsche Anleger gelten als besonders risikoscheu. Trotz vergleichsweise geringer Renditen sind Anlageprodukte mit Wertgarantie gefragt. Wie aus dem gestern veröffentlichten Februar-Monatsbericht der Bundesbank hervorgeht, haben Anleger 2006 so viel wie noch nie aus deutschen Publikumsfonds abgezogen – aus heimischen Aktienfonds flossen 6,5 Mrd. Euro ab, aus Rentenfonds 4 Mrd. Euro. Garantiefonds, die bisher nur in Luxemburg zugelassen sind, verkaufen sich dagegen bestens: Über ihre Luxemburger Töchter sind Fondsgesellschaften bereits seit Längerem mit Garantiefonds im Markt. Laut BVI sammelten sie damit 2006 netto fast 4 Mrd. Euro ein.
Trotz der lockeren Eigenkapitalregelungen durch die BaFin bleiben die Luxemburger Fonds weiter im Vorteil: Bei ihnen fällt keine Zinsabschlagsteuer auf die thesaurierten Erträge an. Der BVI will sich nun um eine Gleichstellung bemühen.
www.ftd.de/vorsorge
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Konkurrenz zwischen Anbietern
Quelle: Financial Times Deutschland
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