Die Bundesregierung will mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes und der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie die Rechte der Verbraucher stärken. Eine verpflichtende Beratung, die in einem Protokoll festgehalten wird, soll Kunden vor falsch abgeschlossenen Policen schützen. In der Lebensversicherung müssen die Gesellschaften die Versicherten an den stillen Reserven beteiligen und ihnen bei einer vorzeitigen Kündigung garantierte Rückkaufswerte zahlen. In Zukunft sollen die Kunden außerdem erfahren, wie viel ihr Versicherer ihnen für Vermittlung und Verwaltung berechnet. Die Versicherungswirtschaft stößt sich vor allem an den Regelungen zur Lebensversicherung. Auch eine Entschärfung des Gesetzes in einigen Punkten beruhigte sie nicht. Zurzeit wird der Gesetzentwurf nach Angaben des Bundesjustizministeriums in den Ausschüssen des Bundestags beraten. Am 14. Juni soll er abschließend im Parlament diskutiert werden, am 1. Januar 2008 soll das Gesetz in Kraft treten.Patrick Hagen
Quelle: Financial Times Deutschland
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