Vertreter und Makler sollen nach Plan der Bundesregierung konkrete Provisionssumme nennen · Branche empört
VON Herbert Fromme, Köln D ie Bundesregierung plant eine deutliche Verschärfung der Informationspflichten für die Vermittler von Lebensversicherungen. Nach FTD-Informationen sollen Vertreter und Makler ihren Kunden vor Abschluss einer Police künftig mitteilen, wie hoch die Vertriebs- und Verwaltungskosten für den Vertrag sein werden – in Euro und Cent.
Bisher müssen Vermittler schon bei Riester-Renten die Kosten nennen – aber nur mit einer für viele Verbraucher abstrakten Prozentangabe. Wer für die Altersvorsorge einen Versicherungsvertrag mit 150 Euro Beitrag monatlich und 30 Jahren Laufzeit abschließen will, erfährt bei prozentualer Angabe zum Beispiel den bei vielen Finanzvertrieben gängigen Wert von sieben. Nach den Berliner Plänen würde die Angabe in diesem Beispiel konkret auf 3780 Euro lauten.
Die Neuregelung träfe viele Gesellschaften empfindlich. Wer die teuren Großvertriebe MLP, AWD oder DVAG nutzt, dürfte verlieren. Direktversicherer und andere Gesellschaften mit niedrigen Vertriebskosten würden gewinnen.
Die Offenlegung in absoluten Beträgen sieht der auf den 27. April datierte Entwurf der „Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen“ vor, den das Bundesjustizministerium erarbeitet hat. Zurzeit stimmt es den Entwurf mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Verbraucherschutz ab. In dem Papier heißt es: „Soweit sich die mitzuteilenden Informationen auf Geldleistungen oder Kosten beziehen, sind die jeweiligen Beträge für den angebotenen Vertrag in Euro auszuweisen.“
Verlangt werden „Angaben zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, sowie zu sonstigen Verwaltungskosten“. Betroffen sind nur Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen – Sachversicherungen und die für die Vermittler sehr lukrativen privaten Krankenversicherungen bleiben außen vor.
Die Verordnung soll Anfang 2008 in Kraft treten. Sie ist Teil der grundsätzlichen Modernisierung des deutschen Versicherungsrechts. Zurzeit berät der Bundestag das neue Versicherungsvertragsgesetz. Darin wird auch festgelegt, dass die Bundesregierung die Informationspflichten der Vermittler per Verordnung regelt.
Verbraucherschützer begrüßten den Vorschlag. „Wir finden das sehr gut“, sagte Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Allerdings sei es inkonsequent, dass es für Krankenversicherer keine Offenlegung geben solle. Verbraucherschützer hoffen, dass künftig mehr Kunden einen unabhängigen Versicherungsberater beauftragen, der keine Provision von Anbietern erhält.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft äußerte sich empört. „Wir kennen den Entwurf bisher nicht“, sagte ein Sprecher. „Wenn das so kommt, wäre das eine Irreführung des Verbrauchers.“ Schon geringfügige Abweichungen bei der Laufzeit oder der Prämienhöhe könnten zu deutlich unterschiedlichen Euro-Beträgen führen. „Damit kann der Kunde die Angebote nicht vergleichen.“ Das könne er nur mit Prozentangaben.
Auch führe die Angabe eines Euro-Betrags zu einer Ungleichbehandlung mit Investmentfonds, so der Sprecher. Die geben die Kosten in Prozent an. Für den Abschluss beträgt der sogenannte Ausgabeaufschlag um die fünf Prozent. Die laufenden Kosten betragen typischerweise ein bis zwei Prozent des verwalteten Vermögens.
In der Versicherungsbranche wird befürchtet, dass die Offenlegung zu Forderungen von Kunden nach Beteiligung an den Provisionen führen wird. Noch ist die sogenannte Provisionsteilung in Deutschland verboten, doch strebt die EU an, das Verbot aufzuheben.
Leitartikel 29
Quelle: Financial Times Deutschland
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