Die Bundesregierung will den Entwurf einer Verordnung für Informationspflichten der Versicherer überarbeiten. Dabei soll der endgültige Entwurf vorsehen, dass auch private Krankenversicherer bei Vertragsabschluss ihre Kosten in Euro und Cent mitteilen müssen. Das sagte ein Sprecher des Justizministeriums. In der Entwurfsfassung vom 27. April, die der FTD vorliegt, waren diese Informationspflichten auf Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen beschränkt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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