BKK für Heilberufe will 120 Mio. Euro Euro· Allianz hat früheren Vorstand versichert
Von Herbert Fromme,und Ilse Schlingensiepen, Köln Die Betriebskrankenkasse (BKK) für Heilberufe hat nach FTD-Informationen aus Versicherungskreisen die Allianz auf die Zahlung von 120 Mio. Euro verklagt. Die BKK fordert Schadensersatz in dieser Höhe von ehemaligen Vorstandsmitgliedern, die nach Ansicht des jetzigen Vorstands zwischen 2000 und 2002 nicht rechtzeitig die Beiträge erhöht haben. Dadurch sei die Kasse in eine Schieflage geraten.
Die BKK Heilberufe wollte nicht Stellung nehmen, die Allianz bestätigte den Vorgang. „Es trifft zu, dass die BKK Heilberufe einen Prozess in dieser Größenordnung gegen die Allianz Versicherung führt“, sagte ein Sprecher. Die eigenen Erfolgsaussichten in dem Verfahren schätze man als „sehr gut“ ein.
Die Allianz versichert seit Jahren BKK-Vorstände unter einer Vertrauensschadenversicherung. Sie schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen von Mitarbeitern und anderen Betriebsangehörigen.
Die BKK Heilberufe entstand 1996 aus der BKK Nordstern. Die Nordstern-Versicherung und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) nutzten sie als Vehikel, um in den Markt der gesetzlichen Krankenkassen zu kommen.
Wegen ihres sehr niedrigen Beitragssatzes erlebte die Kasse ein rasantes Mitgliederwachstum. Im Herbst 2002 hatte sie 525 000 Mitglieder. Zu dem Zeitpunkt machten ihr schon ein starker Anstieg der Leistungsausgaben und hohe Zahlungen in den Risikostrukturausgleich der Kassen zu schaffen.
Die BKK erhöhte den Beitragssatz zu spät und saß bald auf einem großen Schuldenberg. Im Februar 2003 wurde der Vorstand entlassen. Als Teil eines Sanierungskonzepts übernahmen die anderen BKKen die Altschulden der Kasse, die sich auf 391 Mio. Euro beliefen.
Ende 2004 verklagte die BKK Heilberufe die Apobank auf Zahlung von 391 Mio. Euro SchadensersatzEuro. Der Vorwurf: Mit rechtswidrig eingeräumten Darlehen von 113 Mio. Euro in den Jahren 2001 und 2002 habe sie dazu beigetragen, dass die BKK den Beitragssatz zu spät erhöhte. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage im Mai 2006 zurück. Derzeit läuft die Berufung. Die BKK verhandelt schon seit drei Jahren mit der Allianz über ihren Anspruch. Dabei hatte der Versicherungskonzern mehrfach zugestimmt, die Verjährungsfrist zu verlängern. Ende 2006 lehnte die Allianz die Verlängerung ab, so die Versicherungskreise. Das bestätigte der Versicherer, wollte aber zu Einzelheiten nicht Stellung nehmen.
Die Allianz ist offenbar der Ansicht, dass der Anspruch der BKK Heilberufe grundsätzlich nicht durch die Police abgedeckt ist. Allerdings hat der Versicherer in jüngsten Verträgen mit Krankenkassen das Risiko aus unterlassenen Beitragsanhebungen ausdrücklich ausgeschlossen. Das ist Wasser auf die Mühlen der BKK. Daneben schließt die Allianz auch die unzulässige Kreditaufnahme, fehlerhafte Einschätzungen im Zusammenhang mit dem Risikostrukturausgleich sowie die Schließungskosten einer Kasse aus.
In der mit der Vertrauensschadendeckung eng verwandten Managerhaftung gab es in den vergangenen Jahren mehrere Großschäden, bei denen Gerichte gegen die Versicherer entschieden oder eine solche Entscheidung andeuteten, was dann zur Zahlung führte. Das könnte den Fall für die Allianz problematischer machen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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