Assekuranz verspricht sich von den Neuregelungen eine bessere Beratungsqualität
Von Anja Krüger und Herbert Fromme, Köln Jahrelang waren die Versicherungsunternehmen skeptisch bis ablehnend, wenn es um die neue Vermittlerrichtlinie der EU ging. Heute begrüßt die Branche das neue Vermittlerrecht – jedenfalls offiziell. „Es ist immer noch ein wahnsinniger bürokratischer Aufwand“, sagt der Vertriebschef eines großen Versicherers, der nicht genannt werden will. „Aber es gibt auch positive Effekte.“ So könne das vorgeschriebene Beratungsprotokoll dazu beitragen, dass ein Vertreter sich nicht mit dem einfachen Verkauf einer Autopolice zufriedengibt, sondern auch über andere Risiken und Policen aufklärt und entsprechend mehr verkauft.
„Die Richtlinie wird zu einer verbesserten Qualität in der Versicherungsberatung führen“, sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „In die Vertriebe kommt mehr Qualität“, heißt es beim Kölner Versicherer Gothaer. „Die professionellen Anbieter werden gestärkt.“ Viele Versicherer glauben, dass nebenberufliche Vertreter über kurz oder lang verschwinden werden, während die hauptberuflichen Vertreter bleiben.
Heute will der Deutsche Industrie- und Handelskammertag das neue Vermittlerregister freischalten, das künftig den Status aller Versicherungsverkäufer erfasst. Makler sind im Interesse des Kunden tätig, Vertreter in dem des Unternehmens. Makler und Mehrfachagenten tragen sich selbst ein, Ausschließlichkeitsvertreter kann der Versicherer melden. Gesellschaften können ihre Vertreter ab Juli auf einen Schlag online über das Branchennetz des GDV registrieren.
Die meisten Versicherer haben ihre Außendienste mit Schulungen auf die Richtlinie vorbereitet. „Wir haben das Thema sehr ernst genommen“, sagt Rüdiger Seher, Leiter der Arbeitsgruppe zur Vermittlerrichtlinie beim Ergo-Konzern. Ergo hat für die Vertreter Vordrucke entwickelt, auf denen sie die Ergebnisse von Kundengesprächen festhalten. Die Richtlinie schreibt dieses Protokoll vor. Sie ermöglicht aber auch, dass Kunden auf die Beratung und damit auf Haftungsansprüche verzichten können.
Ergo hat die Verzichtserklärung sowie die Dokumentation auf einem Bogen zusammengefasst: Mit der Unterschrift auf dem oberen Teil des Bogens verzichtet der Kunde auf die Beratung, mit der Unterschrift auf dem unteren Teil bescheinigt er die Richtigkeit des Protokolls.
Auch für Mitarbeiter von Finanzvertrieben wie AWD oder MLP gilt die Richtlinie. Die Finanzvertriebe gehen mit den Vorgaben aus Brüssel unterschiedlich um: Die Verkäufer von AWD werden sich als Mehrfachagenten in das Register eintragen, die von MLP als Makler. Gegenüber MLP bleiben die Vermittler freie Handelsvertreter.
Quelle: Financial Times Deutschland
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