Scor stellt Rechtsform auf Europa-AG um

Erneute Wartezeit bei Converium-Übernahme

Von Herbert Fromme, Köln Die französische Rückversicherungsgruppe Scor ändert ihre Rechtsform in eine Europa-AG, die sogenannte Societas Europaea (SE), und fusioniert europäische Töchter mit den operativen Kerngesellschaften. Damit nutzt die Gruppe neue Möglichkeiten des europäischen Rechts.

Bei der Übernahme des Schweizer Konkurrenten Converium muss sich Scor dagegen auf eine weitere Wartezeit einstellen. Die Schweizer Übernahmekommission COPA hat die Karenzfrist für das Übernahmeangebot zum dritten Mal verlängert, diesmal um zehn Börsentage bis zum 11. Juni. Die Pariser Gesellschaft hatte sich nach einer heftigen Schlacht Anfang des Monats mit dem Converium-Management geeinigt, aus der feindlichen wurde eine freundliche Übernahme. „Deshalb überrascht uns die Verlängerung“, sagte ein Scor-Sprecher. Die Kommission hat die Maßnahme mit rechtlichen Unsicherheiten in den USA begründet.

Die Umstellung auf die SE-Rechtsform soll unabhängig davon schon in wenigen Wochen gültig werden. Scor stellt drei Gesellschaften um: die Holding, den operativen Schaden- und Unfall-Rückversicherer Scor Global P&C und den Lebensrückversicherer Scor Global Life. Mit der Umstellung fusionieren die beiden operativen Gesellschaften mit den Töchtern, die Scor P&C mit Unternehmen in Frankreich und Italien, die Scor Life unter anderem mit der deutschen Revios in Köln, so ein Sprecher. Das betreffende Geschäft führen Niederlassungen weiter.

Damit nutzt Scor neue EU-weite Vorschriften, die gerade in Kraft getreten sind – in Deutschland durch die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. EU-Rückversicherer dürfen jetzt alle Geschäfte auch mit einfachen Niederlassungen ausführen. Bisher galt das nur für Erstversicherer. Der Vorteil: Sie unterliegen nur der Aufsicht eines Landes und können ihr Risikokapital sehr viel flexibler einsetzen. Weltmarktführer Swiss Re führt ebenfalls gerade diese Struktur ein und errichtet dafür eine EU-Zentrale in Luxemburg. Von dort aus betreiben drei Gesellschaften für verschiedene Sparten das gesamte Geschäft in der EU. Die bisherigen EU-Töchter fusionieren mit diesen Gesellschaften und agieren als Niederlassungen weiter. Auch die Münchener Rück prüft ähnliche Maßnahmen.

Quelle: Financial Times Deutschland

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