Aufsicht auf Kollisionkurs zur EU

Europäische Versicherungsaufseher gegen reine Gruppenaufsicht · Interview mit Ceiops-Chef Steffen

Von Herbert Fromme, Bonn Zwischen der EU-Kommission und der Mehrzahl der 27 Versicherungsaufseher in der Union bahnt sich ein Konflikt um die mögliche Einführung einer alleinigen Gruppenaufsicht für Versicherer an. „Vierzehn Aufseher haben sich gegen ein reines Gruppenaufsichtsmodell ausgesprochen“, sagte der Ceiops-Vorsitzende Thomas Steffen im FTD-Interview.

Ceiops ist die Vereinigung der europäischen Aufseher über Versicherungen und Pensionsfonds, die Abkürzung steht für Committee of European Insurance and Occupational Pension Supervisors. Seit März 2007 steht Steffen der Ceiops vor. Im Hauptberuf ist er Chef der Versicherungsaufseher innerhalb der deutschen Finanzaufsicht BaFin.

Bei einer reinen Gruppenaufsicht wäre etwa allein die deutsche Aufsicht für die europäischen Gesellschaften der Allianz zuständig und die italienische Aufsicht für alle Töchter von Generali in der EU. Die Befürchtung innerhalb von Ceiops: Haben Verbraucher Probleme mit einer Konzerntochter oder hat diese finanzielle Schwierigkeiten, können die örtlichen Aufseher nicht eingreifen, sondern müssen den Weg über die Aufsicht im Heimatland des Konzerns gehen.

Die EU-Kommission wird am 10. Juli ihren Entwurf für eine Richtlinie zur Einführung des Solvency-II-Systems veröffentlichen. Darin will die EU europaweit die Regeln für Eigenkapitalausstattung und Risikomanagement der Versicherer festlegen. Hinzu kommen Vorschriften zur künftigen Struktur der Versicherungsaufsicht.

„Es gibt Hinweise dafür, dass die Kommission die alleinige Gruppenaufsicht in die Richtlinie aufnehmen wird“, sagte Steffen. Dafür hätten sich die Versicherungsunternehmen in Brüssel eingesetzt. „Dieser Ansatz hat deutliche Vorteile, aber auch einen Nachteil“, sagte Steffen. „Es bleiben Fragen, wie der Verbraucherschutz auf der Ebene des einzelnen Versicherungsunternehmens in einem EU-Land gewährleistet wird.“

Steffen setzt darauf, dass im politischen Diskussionsprozess nach der Veröffentlichung der Richtlinie noch deutliche Modifizierungen möglich sind. Dafür spreche auch, dass Ceiops von der EU wahrscheinlich aufgefordert werde, der Kommission zwei weitere Ratschläge zu geben. In den vergangenen Jahren hat die in Frankfurt ansässige Ceiops auf Anfrage der EU-Kommission bereits wesentliche Vorarbeiten für die Solvency-II-Richtlinie erbracht.

„Bei diesen weiteren Arbeiten dürfte es um zwei Fragen gehen“, sagte Steffen. „Erstens um die Kooperation zwischen einem Gruppenaufseher und dem sogenannten Solo-Aufseher aus einem anderen EU-Land, in dem eine Tochter des Konzerns arbeitet.“ Es müsse sichergestellt werden, dass der Solo-Aufseher angemessen in das System einer künftigen Gruppenaufsicht eingebunden werde. Es dürfe dabei zum Beispiel nicht um vage Informationsmöglichkeiten gehen, sondern um eindeutige Rechte. Der zweite Punkt umfasse den Kapitaltransfer von der Mutter zur Tochtergesellschaft, so Steffen.

Versicherungskonzerne, die in verschiedenen Ländern und über mehrere Sparten hinweg arbeiten, brauchen künftig weniger Eigenkapital in Prozent der Prämieneinnahmen als Unternehmen, die nur in einem Land oder einer Sparte arbeiten – der sogenannte Diversifizierungseffekt. „Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass bei Schwierigkeiten die Mutter ihr Tochterunternehmen bis zu der Höhe rekapitalisiert, in der ein vergleichbares, rein lokal arbeitendes Unternehmen Eigenkapital haben muss.“

Steffen sagte, dass in der Versicherungswirtschaft die Begeisterung für Solvency II zunehme. Vorbehalte, es handele sich um ein bürokratisches Monster, wolle man ausräumen. „Wir arbeiten am Gegenteil“, sagte Steffen. Die Versicherer müssten ihre Risikosteuerung selbst übernehmen. Bisher habe die Aufsicht in großen Teilen quantitativ funktioniert – zum Beispiel die genaue Vorschrift, wie viel die Versicherer in welchen Anlageformen investieren dürfen. „Das soll es künftig so nicht mehr geben“, sagte er. „Ein Teil der Aufsicht wandert in die Unternehmen.“

Auch kleine Gesellschaften könnten damit gut klarkommen. Jeder Versicherer muss künftig ein Risikomodell verwenden, entweder ein standardisiertes oder ein für den Konzern ausgearbeitetes. „Für kleine Gesellschaften wollen wir die Standardformel deutlich abspecken“, sagte Steffen. Bei der Abnahme der internen Modelle der großen Konzerne werden die Aufsichtsbehörden in der EU künftig gut zusammenarbeiten müssen. „Wir gründen hierzu eine eigene Arbeitsgruppe bei Ceiops“.

Jetzt gehe es darum, auch globale Risiken so gut wie möglich einzubeziehen. Deshalb hat Ceiops eine Mustervereinbarung mit der Vereinigung der US-Versicherungsaufseher geschlossen. Eine erste Vereinbarung über Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung hat die deutsche BaFin gerade mit der Versicherungsaufsicht Kaliforniens unterzeichnet.

Bild(er):

Sorgt sich um den Schutz von Versicherungskunden in der Europäischen Union: Aufseher Thomas Steffen – Jardai/modusphoto.com

Quelle: Financial Times Deutschland

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