Landgericht verweist Klage der PKV ans Sozialgericht
Von Ilse Schlingensiepen, Köln Die AOK Rheinland/Hamburg will weitere Wahltarife entwickeln, unabhängig davon wie der Streit über ihre jüngsten Zusatzversicherungen ausgeht. „Wir sehen noch viel kreativen Spielraum“, sagte der Vorstandsvorsitzende Wilfried Jacobs. Auch andere Kassen werden hier bald aktiv, erwartet er. „Es geht um die Umsetzung zukunftsorientierter Wahltarife.“
Die AOK Reinland/Hamburg hat Wahltarife wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus entwickelt und ist damit auf einen Markt vorgedrungen, der bisher den privaten Krankenversicherern (PKV) vorbehalten war. Der PKV-Verband und die Continentale Krankenversicherung haben Klage beim Landgericht Köln (LG) eingereicht. Sie sehen in dem Vorgehen einen Wettbewerbsverstoß.
Das LG hat das Verfahren jetzt an das Sozialgericht (SG) abgegeben – zur Freude von Jacobs. Damit habe das Gericht gezeigt, dass der Wettbewerbsaspekt nicht im Vordergrund stehe, sagte er. „Es geht um eine sozial- und gesellschaftspolitische Entscheidung, die sich aus dem Sozialgesetzbuch ableitet.“
Der PKV-Verband und die Continentale werden gegen die Entscheidung des LG Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen, kündigte die stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Sybille Sahmer, an. „Es bleibt die Frage, ob der Wettbewerbsstreit zwischen GKV und PKV eine Angelegenheit der sozialen Krankenversicherung ist“, sagte Sahmer. Eine Entscheidung in der Sache sei mit der Verweisung an das SG noch nicht gefallen.
„Es ist etwas vollkommen Neues, dass die GKV das Sozialgesetz so auslegt, dass sie in Wettbewerb mit der PKV treten kann“, sagte Gerhard Stry, Direktor Unternehmenskommunikation der Continentale. Es gehe bei der Auseinandersetzung ausschließlich um Fragen des Wettbewerbs und für die seien eigentlich Zivilgerichte zuständig, so Stry.
Quelle: Financial Times Deutschland
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