Kautionsrückdeckung soll besteuert werden
Das Bundesfinanzministerium will künftig Rückversicherungsverträge in der Kautionsversicherung besteuern. Ein entsprechendes Schreiben sei mit den Ländern abgestimmt worden und soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, bestätigte ein Ministeriumssprecher. Die Besteuerung werde einen „mehrstelligen Millionenbetrag“ einbringen.
Die Versicherer sind empört. „Wir stehen hier im direkten Wettbewerb mit nicht versicherungssteuerpflichtigen Produkten“, sagte ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das sei ein Bruch in der Steuersystematik.
Die Pläne betreffen vor allem die Baubranche. Bei Großaufträgen müssen Bau- und Projektunternehmen Bürgschaften stellen. Damit decken sie im Fall der Pleite den Weiterbau und bereits geleistete Anzahlungen. Die Bürgschaft wird meist als Bankgarantie – ein Aval – oder als Kautionsversicherung gestellt. Letztere ist steuerlich nicht als Versicherung eingestuft, weil sie mit den Avalen konkurriert. Damit wird auch die Versicherungssteuer nicht fällig.
Das Finanzministerium will deshalb jetzt die Rückdeckung eines Kreditversicherers bei einem Rückversicherer zur Erstversicherung erklären, die entsprechend steuerpflichtig wäre. „Es handelt sich hier um eine Klarstellung. Die Rechtslage war schon immer so, es ist nur nicht aufgefallen“, sagte der BMF-Sprecher. Schließlich müssten Banken, die Avalkredite versichern wollten, darauf ebenfalls Versicherungssteuer zahlen.
Katrin Berkenkopf
Quelle: Financial Times Deutschland
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