Bundesregierung will Kautionspolicen besteuern
Kreditversicherer müssen mit höheren Preisen in der Rückversicherung rechnen. „Das Preisniveau hat seinen Tiefststand mit Sicherheit erreicht“, sagt Werner Jäger, Zentralbereichsleiter Kredit und Kaution bei der Hannover Rück. „Wir sind sehr verwöhnt. Aber es ist nicht gerechtfertigt, weiter an Schadenquoten unter 50 Prozent zu glauben.“
Bislang ist das allerdings nur ein frommer Wunsch. „Die Versicherer gehen mit einer Unbekümmertheit in die Verhandlungen, die ja auch nicht unverständlich ist.“ Die Schadenquote war in den vergangenen Jahren sehr niedrig, und die Quote des Kreditversicherungsgeschäfts, das an Rückversicherer weitergegeben wird, ist stetig gesunken.
Kapazität gibt es mehr als genug, nicht zuletzt durch neue Anbieter, die die gute Marktsituation nutzen wollen. „Die Neueinsteiger haben den Preis für Rückversicherungskapazität beeinflusst“, sagt Richard Wulff, Abteilungsleiter für Kredit und Kaution bei der Münchener Rück.
Das habe aber nicht zu nachlässigerer Risikoprüfung bei den etablierten Marktteilnehmern geführt, meint Wulff. „Aufgrund der verbesserten Bewertung wurde das Underwriting genauer, nicht lockerer.“
Verbriefung ohne Nachahmer
Die Swiss Re unternahm Anfang 2006 eine erste Verbriefung von Kreditversicherungsrisiken. Die Transaktion Crystal Credit hatte ein Volumen von 252 Mio. Euro. Auch bei anderen Rückversicherern werden Verbriefungen diskutiert. „Ich sehe für Produkte dieser Art im Moment aber keine Absatzmöglichkeiten“, meint Jäger mit Blick auf die jüngsten Kapitalmarkt-Turbulenzen.
Die Hypothekenkrise werde indirekte Auswirkungen auf die Sparte haben, meint Wulff. „Wir erwarten einen Rückzug von nicht spezialisierten Rückversicherungsteilnehmern, deren Hauptgeschäft nicht in diesem Bereich liegt.“
Alarmiert ist die Versicherungswirtschaft über Pläne des Bundesfinanzministeriums, Rückversicherungsverträge in der Kautionsversicherung zu besteuern. „Wir stehen hier im direkten Wettbewerb mit nicht versicherungsteuerpflichtigen Produkten“, sagt Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dies sei ein Bruch in der bisherigen Systematik. Die Kautionsversicherung ist steuerlich nicht als Versicherung eingestuft und damit auch nicht versicherungsteuerpflichtig. Denn sie konkurriert mit Avalen, also Bürgschaften und Garantien der Banken. Das Finanzministerium will jetzt den Rückversicherungsvertrag zur Erstversicherung erklären, die entsprechend steuerpflichtig wäre. Ein entsprechendes BMF-Schreiben solle zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, sagt Sprecher Stefan Olbermann. Die Besteuerung werde einen „mehrstelligen Millionenbetrag“ einbringen.
„Das ist keine Benachteiligung, sondern eine Gleichstellung“, erklärt Olbermann. Schließlich müssten Banken, die ihre Avalkredite versichern wollen, darauf ebenfalls Versicherungsteuer zahlen. Die Versicherer setzen noch auf eine gütliche Einigung. Einige Länder seien bereits aus der Front ausgeschert und strebten eine Änderung der Pläne an.
Katrin Berkenkopf
Quelle: Financial Times Deutschland
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