US-Versicherer AIG zahlt 180 Mio. Euro für Wüba

Großkundengeschäft bleibt Kernsegment in Deutschland

Von Patrick Hagen und Herbert Fromme, München Die American International Group (AIG) lässt sich den Einstieg in das Geschäft mit kleinen und mittelgroßen Firmen in Deutschland 180 Mio. Euro kosten. Diesen Preis zahlte der nach Börsenwert weltgrößte Versicherer für den gerade vollzogenen Erwerb des kleinen Anbieters Wüba von der Investmentgesellschaft JC Flowers, wie die FTD aus Versicherungskreisen erfuhr. Flowers hatte 2005 nur 56 Mio. Euro für die Wüba gezahlt. Zwar fügte er in der Zwischenzeit die Spezialgesellschaft Darag hinzu, zog aber erhebliche Mittel ab.

AIG selbst will die Zahl nicht bestätigen. „Mit dem Kauf haben wir unser Bekenntnis, in Deutschland zu wachsen, bestätigt“, sagte AIG-Chef Martin Sullivan am Donnerstag in München lediglich. „Das ist ein wichtiger Baustein in unserer Wachstumsstrategie.“

Mit dem Kauf der Wüba dringt der US-Riese in den Versicherungsmarkt für kleine und mittlere Unternehmen hierzulande ein. Bisher ist er vor allem in der Industrieversicherung für Großkunden präsent und gehört neben Allianz, HDI-Gerling, Axa und Zürich zu den führenden Anbietern. Die Preise in der Industrieversicherung stehen unter Druck, AIG sucht nach Ausweichmöglichkeiten.

Das Geschäft mit Großkunden soll das Kernsegment von AIG in Deutschland bleiben, sagte Sullivan. AIG sei hier in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Der Versicherer erwartet allein aus dem Geschäft mit den größten Kunden für 2007 Bruttobeitragseinnahmen von 300 Mio $. AIG sei unangefochtener Marktführer in der deutschen Managerhaftpflicht. „Wir führen 21 Versicherungsprogramme der Dax-Unternehmen“, sagte Sullivan. Sein Vorgänger, der langjährige Chef Maurice Greenberg, musste 2005 gehen, nachdem ihm der damalige New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer Bilanzverfälschung vorgeworfen hatte.

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit