US-Versicherer und Londonbieten private Terrordeckung
Von Herbert Fromme, Köln Die Unsicherheit, ob und wie lange die Bundesregierung die Staatshaftung für den Spezialversicherer Extremus verlängert, wird zum Argument für internationale Anbieter. „Es ist fraglich, ob die über Extremus versicherten Unternehmen auch in Zukunft wirksamen Schutz gegen Terrorrisiken ohne diese Garantie haben werden“, sagt Michael Westhoff vom US-Versicherer Chubb. Amerikanische Gesellschaften, der Londoner Markt und einige Bermuda-Anbieter sind die wichtigsten rein privaten Anbieter von Terrorversicherungen.
Chubb wolle Extremus nicht infrage stellen. „Wir sind für die Staatshaftung“, sagt Chubb-Manager Andreas Luberich. Es gebe aber Bedarf an Alternativen. „Wir haben Kunden, die einen Versicherer mit einem Rating brauchen, vor allem Banken“, sagt Luberich. Da sei Extremus noch nicht so weit. Schließlich sei es im Interesse der Kunden, globale Deckungen einzukaufen. Chubb bietet deutschen Kunden unter einer neuen Police Deckung gegen Terrorschäden bis 100 Mio. Euro. Das sei komplett eigene Chubb-Kapazität, also weder von Rückversicherern noch vom Staat zur Verfügung gestellt. „Weil Münchener Rück und Swiss Re bei Extremus mitmachen, bekommt man dort ohnehin keinen Rückversicherungsschutz für in Deutschland gelegene Risiken“, sagt Westhoff. Dann heiße es, es gebe keine Alternative zu Extremus.
Das Argument, bei einem Großschaden zögen sich die internationalen Anbieter zurück, will Chubb nicht stehen lassen. „Schließlich geben die jetzigen Verträge von Extremus dem Versicherer ein generelles Kündigungsrecht zu jedem Zeitpunkt ohne besonderen Grund.“ Bei den Chubb-Policen gebe es das nicht. Ebenfalls ausgeschlossen sind aber alle Schäden durch nukleare, chemische und biologische Angriffe.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo