Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Versicherungsstelle Wiesbaden erlaubt, trotz einer Verbotsverfügung des Bundeskartellamts zunächst weiterzuarbeiten. Die Stelle wird getragen von Allianz, Axa, R+V und Victoria, die zur Münchener Rück gehört. Sie bietet als Mitversicherungsgemeinschaft Haftpflichtdeckungen für Wirtschaftsprüfer. Das Kartellamt verbot im August die gemeinsame Versicherung mit voller Wirkung ab 2009. Dagegen hatte die Versicherungsstelle Beschwerde beim zuständigen OLG Düsseldorf eingelegt und gleichzeitig beantragt, die sofortige Vollziehung bis zu einer Entscheidung des Gerichts auszusetzen. Diesem Antrag ist das OLG gefolgt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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