Oberlandesgericht kündigt Urteil gegen Versicherer an
Von Herbert Fromme, Köln Der Versicherungskonzern Allianz steht kurz vor einer Niederlage in einem entscheidenden Prozess gegen zwei Versicherungsvertreter um Provisionskürzungen. Das Oberlandesgericht (OLG) München erließ einen Hinweisbeschluss, in dem es der Allianz rät, die Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts München „zur Meidung weiterer Kosten“ zurückzunehmen.
„Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg“, heißt es in dem Beschluss. „Der Senat beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen.“ „Das wird nicht nur für die zwei Kläger, sondern für alle Allianz-Vertreter weitreichende Folgen haben“, sagte Klägeranwältin Michaela Ferling.
Die Allianz wollte nicht Stellung nehmen. Der Beschluss liege im Hause noch nicht vor.
Die Rechtsprechung erschwert es allen Versicherern, Provisionsänderungen gegenüber ihren Vertretern einfach durchzusetzen. Das stärkt einerseits die Vertriebe, könnte aber gleichzeitig dazu führen, dass die Versicherer noch mehr nach alternativen Absatzkanälen suchen. Dazu gehören Bankvertrieb, Internet und Annexvertriebe wie Vereine. Die Allianz hatte im August 2005 ihre Autoversicherungstarife verändert – eine Reaktion auf die heftiger werdende Konkurrenz.
Der bisherige Tarif wurde mit Zusatzleistungen weiter als „Optimal-Tarif“ angeboten, eine abgespeckte Version „für preissensible Kunden“ mit dem Namen „Kompakt-Tarif“.
Für den neuen Tarif reduzierte der Konzern die Provision: Statt zehn Prozent der Jahresprämie erhielten die Vermittler für den ohnehin schon günstigeren Tarif nur noch sechs Prozent. Inzwischen bietet der Versicherer auch Internetverträge über Vertreter an, für die zwischen 3 und 3,8 Prozent Provision gezahlt werden.
Die Allianz hatte argumentiert, der „Kompakt-Tarif“ sei ein völlig neues Vertriebsprodukt, für den die bestehenden Provisionsvereinbarungen nicht gelten. Das wiesen Landgericht und OLG zurück.
Nach Anwältin Ferlings Angaben handelt es sich durchaus um „ordentliche Summen“ für die Vertreter. Nicht nur Abschlussprovisionen, sondern auch laufende Vergütungen und die Altersversorgung seien betroffen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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