Mit Riester-Vertrag, Rürup-Police oder Betriebsrente hilft der Staat beim Aufbau eines Polsters für den Lebensabend
Auch für Gutverdienende bieten Riester-, Rürup- oder Betriebsrente gute Möglichkeiten, die Kürzungen der gesetzlichen Renten auszugleichen. „Wer eine Versorgungslücke im Alter schließen möchte, sollte dazu die Instrumente der staatlich geförderten Altersvorsorge nutzen“, rät Andreas Rebhan, Renten- und Versicherungsberater aus Kevelar.
Die ehemalige rot-grüne Bundesregierung hat 2002 die staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge eingeführt, um die Abschmelzungen der Renten auszugleichen. Seitdem bezuschusst der Staat die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester (SPD) benannten Verträge mit Zulagen. Ab 2008 erhalten Erwachsene pro Jahr die volle Zulage 154 Euro, für jedes Kind gibt es weitere 185 Euro.
Außerdem können Kunden die Beiträge steuerlich geltend machen. „Jeder, der ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, kann die Förderung erhalten“, sagt Rebhan. „Riester-Verträge rechnen sich für jeden, auch für Gutverdienende.“ Riester-Renten gibt es als konventionelle oder fondsgebundene Versicherungen, als Banksparpläne und als Investmentfonds-Vertrag. Bei klassischen Sparvarianten erhält der Kunde eine Mindestverzinsung. Bei fondsgebundenen Varianten ist das nicht der Fall, aber dafür sind die Renditechancen höher. Alle Anbieter von Riester-Verträgen müssen garantieren, dass der Kunde später mindestens die gezahlten Beiträge erhält.
Außerdem bietet die Assekuranz die nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannten Verträge an. Bis zu einem Betrag von 20 000 Euro bei Alleinstehenden, bei Verheirateten das Doppelte, können Kunden zurzeit 64 Prozent des Beitrags für die Rürup-Rente von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Bis zum Jahr 2025 steigt der abzugsfähige Satz schrittweise auf 100 Prozent. Gesetzlich Rentenversicherte schöpfen die Steuerfreibeträge oft bereits mit den Sozialabgaben ab. Deshalb lohnt sich die Rürup-Rente eher für Selbstständige. Der Steuervorteil hat einen hohen Preis: Kunden können an das eingezahlte Kapital nicht heran, sie können es auch nicht vererben. Berater Rebhan hält nicht viel von Rürup-Renten. „Der Abschluss ist aus Renditegründen nicht sinnvoll“, sagt er.
„Die Rürup-Rente ist attraktiv“, sagt dagegen Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Jüngere Kunden zum Beispiel könnten die Verträge mit Berufsunfähigkeitsversicherungen kombinieren. Auch die Prämienanteile dafür können steuerlich geltend gemacht werden.
Eine gute Alternative zu Rürup-Einzelpolicen sind Gruppenverträge, sagt Peter Köhler vom Versicherungsmakler Thomae und Partner in Freiburg. „Kunden erhalten Rabatte bei den Kosten.“ Anbieter haben zum Beispiel für Mitglieder von Berufsverbänden günstige Tarife.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass sie einen Teil ihres Einkommens in eine Betriebsrente stecken. Die Prämien zieht der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt ab, der Arbeitnehmer muss weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Der Arbeitgeber darf bestimmen, welche Art der Betriebsrente er den Beschäftigten ermöglicht – einen Vertrag für eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. „In vielen Unternehmen können Arbeitnehmer aber Einfluss auf die Art der Altersversorgung nehmen“, sagt Schwark. Arbeitgeber profitieren von Betriebsrenten. Sie zahlen für den Teil des Gehalts, der in den Vertrag fließt, keine Sozialabgaben.
In vielen Branchen haben sich die Tarifparteien auf eigene Versorgungseinrichtungen geeinigt, die gute Konditionen bieten. Das ist etwa in der Elektro- und Metallindustrie der Fall. Auch in der betrieblichen Altersversorgung sind Gruppenverträge wegen der geringeren Kostenanteile oft günstiger.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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