Verbesserte Regeln für Autofahrer

Das Versicherungsvertragsgesetz läutet für die Assekuranz eine neue Ära ein. Die FTD geht in einer losen Folge der Frage nach, was die geänderten Spielregeln für Kunden bedeuten. Heute: Autofahrer haben künftig mehr Rechte

VON Herbert Fromme Der Urlaub in Tunesien wurde zum Albtraum. Für die eigene Wohnung wollte die Familie Einrichtungsgegenstände in den Süden bringen, deshalb kam der neue Van zum Einsatz. Der Familienvater fuhr per Auto und Fähre, seine tunesischstämmige Frau flog mit den Kindern. Nach einer Woche sorgte ein Autounfall für ein unfreiwilliges Ende des Sommeraufenthalts. Zwar gab es keine Verletzten, aber der Wagen wurde schwer beschädigt – und die Leistungen vom tunesischen Versicherer des Unfallgegners waren zweifelhaft und auf jeden Fall viel zu niedrig. Die Familie machte sich keine Sorgen, schließlich hatte sie eine Kaskoversicherung mit Auslandsdeckung. Der Anruf beim Versicherer brachte die Ernüchterung. Die Police galt nur für Europa, nicht aber für Tunesien. Er brauche eine Kaskoversicherung, die auch für den Urlaub im Ausland gilt, hatte der Mann bei Vertragsabschluss gesagt – und der Vertreter hatte nicht nachgefragt, wohin denn die Familie fährt.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bringt deutliche Verbesserungen für die Kunden. Nach neuem Recht wäre der Vermittler wegen falscher Beratung schadensersatzpflichtig. Generell gilt, dass die Versicherer künftig mehr Informations- und Aufklärungspflichten haben. Sie müssen den Kunden vor Vertragsabschluss mit allen Informationen versorgen. Bisher passiert das erst mit der Zusendung der Police. Das gilt auch für Abschlüsse im Internet.

Das Gesetz ändert im Schadenfall Grundsätzliches für die Halter der mehr als 55 Millionen versicherten Fahrzeuge in Deutschland. „Die wichtigste Änderung stammt aus dem Wegfall des Alles-oder-nichts-Prinzips“, erläutert Gerd Schulte, Vorstandsmitglied der Gothaer Allgemeine. Bisher hatte der Kunde keine Ansprüche, wenn er den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hatte. Bei „einfacher“ Fahrlässigkeit hatte er dagegen Anspruch auf die volle Entschädigung. Der Klassiker: Wer bei Rot über die Ampel fuhr und einen Unfall verursachte, bekam nichts vom Kaskoversicherer.

Nach neuem Recht gilt das nicht mehr – für neue Verträge ab sofort, für Altverträge spätestens ab 2009. Das neue VVG legt fest, dass der Versicherer je nach Grad des Verschuldens des Kunden eine Quote zahlt. Das gilt für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz ist auch weiterhin nicht versichert.

„Wir haben schon bisher auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet“, sagt ein Sprecher der HUK-Coburg, nach der Allianz der zweitgrößte Autoversicherer. Ähnliches boten andere Gesellschaften an. Aber es gab immer zwei Ausnahmen: Bei Alkohol am Steuer und Autodiebstählen war die Assekuranz nie bereit, auf das „Alles oder nichts“ zu verzichten. Wer etwa den Schlüssel leicht zugänglich für Dritte aufbewahrte, ging oft leer aus. Das ändert sich jetzt. Auch bei sogenannter „grob fahrlässiger Gefahrerhöhung“ gilt künftig die Quotelung. Dazu gehören das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder falsche Angaben über die Schadenvergangenheit. „In der Branche erwarten wir einen zusätzlichen Schadenbedarf von einem bis zwei Prozent durch den Wegfall der Alles-oder-nichts-Regel“, sagt Gothaer-Vorstand Schulte.

Der bekannte Kölner Fachjurist Theo Langheid, der nur für Versicherer arbeitet, glaubt nicht an die Kundenfreundlichkeit der Quotelung. „Bisher haben die Gerichte in vielen Fällen die grobe Fahrlässigkeit verneint, da bekam ein Kaskoversicherter 100 Prozent“, argumentiert Langheid. Künftig werde er nur einen Teil sehen.

Lehnt ein Versicherer die Regulierung einen Schadens ab, musste der Kunde bisher innerhalb von sechs Monaten klagen, sonst verfiel sein Anspruch. Auch diese Regel schafft das neue VVG mit Wirkung 2009 ab. Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren.

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Selbst bei einer Mitschuld fließt künftig Geld vom Versicherer. Wer es so wild treibt wie die Blues Brothers in ihrem Film, wird aber wohl auch künftig abblitzen – Cinetext

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Quelle: Financial Times Deutschland

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