Basler und Gothaer planen Fusion

Absichtserklärung unterzeichnet · Holding in Köln soll Konzern steuern · Jobabbau befürchtet

Von Herbert Fromme, Köln Der Schweizer Versicherungskonzern Bâloise, der auch als Basler auftritt, und die Kölner Gothaer Versicherungen verhandeln über eine Fusion ihres deutschen Geschäfts. Nach Informationen der FTD aus Versicherungskreisen haben sie eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet und führen zurzeit eine genaue gegenseitige Buchprüfung („Due Diligence“) durch. Die Bâloise lässt sich von der Citigroup beraten, die Gothaer von Morgan Stanley.

Die Verhandlungen werden unter dem Stichwort „Rheingold“ geführt. Beide Unternehmen wollten nicht Stellung nehmen. „Wir kommentieren Marktgerüchte nicht“, sagte ein Sprecher in Basel. „Wir führen seit vielen Jahren Gespräche mit verschiedenen Marktteilnehmern über eine strategische Partnerschaft“, sagte eine Sprecherin der Gothaer. Zu Namen sage man nichts.

Die Fusion würde einen Versicherungskonzern mit knapp 7 Mrd. Euro Prämie in Deutschland schaffen, dazu kommen Auslandstöchter. Das Besondere: Funktioniert der Deal, kommen hier zwei Gruppen mit unterschiedlichen Rechtsformen zusammen. Die Bâloise ist eine in der Schweiz notierte Aktiengesellschaft. Die Gothaer ist dagegen ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). VVaGs haben keine Eigner, sondern gehören formal den Mitgliedern.

Der Fusionsplan sieht vor, dass unter dem Dach einer Holding in Köln die Gothaer-Unternehmen, die Aktivitäten der Bâloise-Niederlassung Basler in Bad Homburg und die Gesellschaften des Deutschen Rings in Hamburg zusammengefasst werden. An der Holding soll die Bâloise 51 Prozent halten, der Versicherungsverein Gothaer Versicherungsbank 49 Prozent. Das ist die Gothaer-Obergesellschaft, die aber selbst kaum noch als Versicherer aktiv ist – die operativen Versicherer sind Aktiengesellschaften, die an der vom VVaG kontrollierten Gothaer Finanzholding hängen. Sie steuert den Konzern.

Da die Gothaer in Deutschland mit rund 4 Mrd. Euro deutlich größer ist als ihr möglicher Partner mit rund 2,5 Mrd. Euro, erhält die Gothaer Versicherungsbank VVaG als Teil des Geschäfts auch Aktien der Bâloise. Dort wäre sie mit rund 15 Prozent größter Einzelaktionär. Gothaer-Chef Werner Görg soll die Kölner Holding führen.

Die Gespräche werfen ein neues Licht auf den überraschenden Abgang von Frank Schnewlin als Bâloise-Chef. Er verließ das Unternehmen im Dezember 2007 Knall auf Fall „wegen unterschiedlicher Auffassungen“. Zurzeit führt Rolf Schäuble, Präsident des Bâloise-Verwaltungsrats, den Konzern im Doppelmandat.

Die Fusion brächte den beiden mittelgroßen Versicherern eine deutlich gesteigerte Marktpräsenz und Kostensenkungen. Viele Funktionen im Backoffice, von der Verwaltung bis zum Callcenter, braucht eine solche Gruppe nur einmal. Insider gehen davon aus, dass ein Fusionsprozess erhebliche Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze hat. Die Gothaer beschäftigt zurzeit 5500 Angestellte, die Bâloise in Deutschland rund 2700.

Zur neuen Gruppe gehört die börsennotierte Vertriebsorganisation OVB, die mehrheitlich im Besitz des Deutschen Ring ist. OVB hat eine Reihe von Tochtergesellschaften in Osteuropa.

Ein Hindernis stellt noch die besondere rechtliche Konstruktion der Gruppe Deutscher Ring in Hamburg dar. Denn sie besteht aus Aktiengesellschaften, die ihrerseits zur Bâloise gehören, und einem VVaG – der Deutschen Ring Krankenversicherung. Deren Aufsichtsrat trifft sich nach FTD-Informationen heute zu einer Sondersitzung, um die Zukunft zu erörtern. Möglich wäre die Überführung des Versicherungsbestandes in eine neue Gesellschaft oder die Gothaer Kranken. Der Deutsche Ring VVaG könnte dann vor allem als Aktionär einer neuen Gruppe agieren und nur noch in Nischen aktiv sein.

Bild(er):

Gothaer-Chef Werner Görg, Jurist und passionierter Jäger, sucht seit Jahren einen Fusionspartner. Jetzt wurde er fündig

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit