OLG München hält Provisionskürzung bei Billigangebot für rechtswidrig · Urteile mit heftigen Folgen für die Branche
Von Herbert Fromme, Köln Die Allianz hat vor Gericht erneut eine Niederlage gegen Versicherungsvertreter im Verfahren um Provisionskürzungen erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies die Berufung des Konzerns gegen ein früheres Urteil des Landgerichts München (Az.: 10 HK O 1977/07) als unbegründet zurück und ließ die Revision gegen die Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht zu. Das OLG hatte der Allianz bereits im November geraten, die Revision zurückzuziehen, der Konzern beharrte aber auf dem Verfahren.
Zwei Vertreter hatten gegen die reduzierte Provision von sechs Prozent der Jahresprämie für einen Zweittarif in der Autoversicherung geklagt und auf dem für diese Sparte vertraglich vereinbarten Satz von zehn Prozent bestanden. Wird das Urteil rechtskräftig, zahlt die Allianz allen betroffenen Vermittlern automatisch die Differenz – wie von Vertriebschef Markus Rieß versprochen. Die möglichen Nachzahlungen an Vertreter belaufen sich bis auf 30 Mio. Euro. Die Allianz wurde von der Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr vertreten.
Als Konsequenz des Urteils können alle in Deutschland tätigen Versicherer künftig sehr viel schwerer einseitige Provisionsabsenkungen gegenüber ihren Vertretern durchsetzen. Gleichzeitig dürften die Gesellschaften noch mehr in alternative Absatzmöglichkeiten investieren. Dazu gehören das Internet, Annexvertriebe und Bankschalter. Insgesamt beschäftigt die Allianz rund 11 000 hauptberufliche Vertreter. Allerdings sind nicht alle von dem Verfahren betroffen: Wer seit 2005 zum Unternehmen gekommen ist, hat die umstrittenen Provisionsbestimmungen schon im Vertrag.
„Jetzt kann die Allianz noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erheben, ansonsten ist der Fall durch“, sagte Klägeranwalt Gerold Stoll von der Kanzlei Pflanzl & Köllner der FTD. „Wir prüfen, ob wir eine solche Beschwerde erheben“, sagte ein Allianz-Sprecher. „Es geht hier um grundsätzliche Fragen der Produktflexibilität.“
Die Allianz hatte im August 2005 ihre Autoversicherungstarife verändert und damit auf die verschärfte Konkurrenz in der Sparte reagiert. Der bestehende Tarif wurde mit Zusatzleistungen weiter als „Optimal-Tarif“ angeboten, eine abgespeckte Version „für preissensible Kunden“ mit dem Namen „Kompakt-Tarif“.
Für das neue Angebot reduzierte der Konzern einseitig die Provisionssätze von zehn Prozent auf nur noch sechs Prozent – auf die ohnehin niedrigere Prämie. Inzwischen bietet der Versicherer auch Internetverträge über Vertreter an, für die er nur drei Prozent bis 3,8 Prozent Provision zahlt.
Die Allianz argumentiert, der „Kompakt-Tarif“ sei ein völlig neues Versicherungsprodukt, für das die bestehenden Provisionsvereinbarungen nicht gälten. Das wiesen Landgericht und Oberlandesgericht zurück. Vertragsklauseln, nach denen sich die Versicherung die Neufestsetzung der Provisionen bei Einführung neuer Tarife vorbehalte, seien rechtswidrig, urteilte das Oberlandesgericht.
Die Allianz ist Deutschlands führender Autoversicherer mit 8,9 Millionen Fahrzeugen. Allerdings wächst das Unternehmen kaum in diesem Feld, während Verfolger HUK-Coburg kräftig zulegt und jetzt auf 7,85 Millionen Fahrzeuge kommt. Mit ihrem Billigangebot wollte die Allianz die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Angreifern stärken. Branchenkenner gehen davon aus, dass bei der Allianz jetzt der „Kompakt-Tarif“ zur Disposition steht.
Quelle: Financial Times Deutschland
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