Gerichte sollen Zusatzpolicen stoppen
Von Ilse Schlingensiepen, Berlin Die privaten Krankenversicherer (PKV) wollen massiv gegen den Vertrieb von Zusatzversicherungen durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgehen und rechnen mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. „Sowohl die PKV-Branche als auch die Debeka werden sämtliche rechtlichen Mittel ausschöpfen“, sagte der Vorstandsvorsitzende des PKV-Marktführers Debeka, Uwe Laue.
Zusatzpolicen bieten Deckungen für Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, zum Beispiel die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Dieses Feld war bislang ausschließliche Domäne der PKV. Im April 2007 hat die AOK Rheinland/Hamburg als erste Kasse eigene Zusatzpolicen auf den Markt gebracht.
Hier herrsche Wettbewerb mit ungleichen Waffen, sagte Laue. „Wir müssen Steuern zahlen, Eigenkapital hinterlegen, Alterungsrückstellungen aufbauen. All das muss die GKV nicht.“ Sie könne deshalb viel günstigere Prämien kalkulieren. Die Politik habe die Vollversicherung bei der PKV eingeschränkt und auf das Potenzial der Zusatzangebote verwiesen. Jetzt würden die Privaten von zwei Seiten in die Zange genommen.
Die Juristen Siegfried Klaue und Hans-Peter Schwintowski argumentierten, dass der Vorstoß gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht und gegen den EG-Vertrag verstößt. Langfristig würden die Privaten aus dem Segment verdrängt, erwartet Schwintowski. „Die Zerstörung der wettbewerblichen Substanz eines Marktes ist verboten“, sagte Kartellrechtler Klaue. Er empfahl der PKV eine Verfassungsklage, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik auf EU-Ebene und vorbeugende Unterlassungsklagen vor den Kartellgerichten. „Alle drei Stränge werden dann beim Europäischen Gerichtshof landen müssen“, sagte Klaue.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo