30 Unternehmen legen Verfassungsbeschwerde ein
Von Ilse Schlingensiepen, Köln Rund 30 private Krankenversicherer (PKV) wollen bis Ende März Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform einlegen. „Die Politik hat unsere Kritik trotz intensiver Bemühungen nicht angenommen“, begründete der Vorstandsvorsitzende der Versicherer DKV und Victoria Kranken, Günter Dibbern, den Gang nach Karlsruhe. Die 30 Unternehmen repräsentieren rund 95 Prozent der acht Millionen Privatversicherten in Deutschland.
Das am 1. April 2007 verabschiedete „Wettbewerbsstärkungsgesetz“ für die gesetzliche Krankenversicherung enthält auch Regelungen, die direkt in das Geschäftsmodell der PKV eingreifen. Die Frist für eine Verfassungsbeschwerde läuft ein Jahr später ab, am 31. März. Jedes einzelne Unternehmen muss konkret darlegen, wie es von der Reform betroffen ist.
Die Unternehmen wehren sich vor allem gegen den sogenannten Basistarif, den alle Versicherer ab dem 1. Januar 2009 anbieten müssen. Da es für den Basistarif eine Beitragshöchstgrenze gibt, muss er von den Versicherten in anderen Tarifen subventioniert werden, argumentieren die Versicherer. Dadurch stiegen die Beiträge dieser Versicherten. Sie erhielten aber weder bessere Leistungen, noch hätten sie die Anhebung etwa durch höhere Kosten selbst verursacht, sagte der Vorstandschef der Debeka, Uwe Laue. „Das geht absolut am Äquivalenzprinzip der PKV vorbei.“
Beschweren wird sich die Debeka in Karlsruhe auch wegen der verschärften Zugangsbeschränkungen in die PKV: Angestellte können sich ohnehin erst ab einem Mindesteinkommen von 4012,50 Euro privat versichern. Seit der Gesundheitsreform können sie aber erst dann in die PKV wechseln, wenn ihre Bezüge drei Jahre lang über diesem Betrag gelegen haben. „Die Messlatte für den Wechsel liegt jetzt so hoch, dass wir in unseren geschäftlichen Freiheiten und Möglichkeiten eingeschränkt werden“, sagte Laue. Die Debeka habe in der jüngsten Vergangenheit deutlich weniger Angestellte neu aufnehmen können als zuvor, so Laue. Dafür gebe es bei der Debeka wie auch bei anderen Versicherern Belege, die man in Karlsruhe vorlegen wolle.
Quelle: Financial Times Deutschland
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