Eigenkapitalquoten für den Aktienbestand sollen sinken · Keine Notverkäufe mehr in Krisenzeiten
Von Herbert Fromme, Köln D ie europäischen Versicherungsaufseher bereiten nach FTD-Informationen einen sogenannten Aktienstoßdämpfer vor. Künftig soll es Versicherern erlaubt sein, bei plötzlichen scharfen Kursrückgängen mit einer niedrigeren Eigenkapitalquote zu arbeiten. Dadurch wollen die Aufseher verhindern, dass die Gesellschaften bei einem Börsencrash in großen Mengen Aktien verkaufen müssen und damit die Märkte weiter nach unten drücken. Genau das war in der Börsenkrise 2001 geschehen.
Die Aufseher reagieren nun auf die aktuelle Krisenentwicklung, bestätigte Thomas Steffen, Chef der deutschen Versicherungsaufsicht in der BaFin, entsprechende FTD-Informationen. Steffen ist auch Vorsitzender des Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (Ceiops), in dem die Versicherungs- und Pensionsfondsaufseher vertreten sind.
Es gebe neue Ansätze, die antizyklisch wirken sollen, so Steffen. „Auch wenn Versicherer nicht unmittelbar von den Marktturbulenzen betroffen sind, müssen wir unsere Aufsichtsinstrumente stetig überprüfen und weiterentwickeln.“ Weitere Einzelheiten zu dem neuen System nannte er nicht.
Den Stoßdämpfer will Ceiops in die neuen Eigenkapitalregeln für Versicherer einbauen, die unter dem Namen Solvency II im Jahr 2012 oder 2013 in Kraft treten sollen. Mit Solvency II ändern sich die Vorschriften für Versicherer grundlegend. Bisher beruhen sie auf schematischen Vorgaben, die sich vor allem auf die Prämieneinnahmen und Versicherungsrisiken der Gesellschaften beziehen – für x Prämie benötigt ein Versicherer y Eigenkapital. Außerdem schreibt die Aufsicht Obergrenzen für Kapitalanlagen in Aktien vor.
Unter Solvency II fallen diese Vorschriften weg. Stattdessen müssen die Gesellschaften ihre Risiken auf der Versicherungs- und der Kapitalanlageseite genau analysieren und entsprechendes Eigenkapital vorhalten. Wer eine riskantere Investmentstrategie fährt und mehr in Aktien investiert als die Konkurrenz, braucht bei gleichem Kapitalanlagevolumen mehr Eigenkapital.
Ceiops testet die Auswirkungen von Solvency II auf die Assekuranz in einer Reihe von Feldversuchen mit Versicherern, den Quantitative Impact Studies (QIS). Die vierte Studie beginnt gerade. Bisher wollte Ceiops für Aktieninvestments eine Eigenkapitalunterlegung von 32 Prozent fest vorschreiben – für 100 Mio. Euro investiert in Aktien wären 32 Mio. Euro Eigenkapital nötig. Dieser Ansatz wurde noch in dem 2007 abgeschlossenen Feldversuch QIS 3 untersucht.
Unter dem Eindruck der Kreditkrise testet Ceiops in QIS 4 den neuen Stoßdämpfer. Wenn die Kurse scharf fallen, benötigt ein Unternehmen prozentual weniger Eigenkapital. Umgekehrt gilt: Wenn sie rasch steigen, geht Ceiops davon aus, dass es sich um eine Übertreibung handelt – und die Eigenkapitalanforderungen steigen auf einen höheren Prozentsatz. Damit haben die Gesellschaften einen Anreiz, bei Überhitzung aus Aktien auszusteigen.
Die Versicherer gehören zu den größten Anlegern an den Börsen. Die deutschen Lebensversicherer halten zwar nur rund zehn Prozent ihrer Kapitalanlagen in Aktien, aber das macht 70 Mrd. Euro aus. Alle Dax-Unternehmen zusammen sind zurzeit 790 Mrd. Euro an der Börse wert. Wenn die Assekuranz als Reaktion auf fallende Kurse Positionen abbaut, prügelt das die Aktien weiter nach unten.
Ceiops zieht noch in einer weiteren Frage Konsequenzen aus der Kreditkrise. Die Aufseher wollen testen, wie sich gleichzeitig fallende Zinsen und Aktienwerte auswirken. Bis QIS 3 galt die Annahme, dass es keinen Zusammenhang zwischen fallenden Zinsen und Aktien gibt. Das habe die aktuelle Entwicklung in den USA widerlegt.
Bild(er):
Bei Kursstürzen brennen bisher die Sicherungen durch, und die Versicherer müssen Aktien verkaufen. Das will die Aufsicht nun verhindern
www.ftd.de/bafin
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo