Keine Vorteile bei Wechsel der privaten Krankenversicherung
Von Ilse Schlingensiepen, Köln Der Finanzvertrieb MLP will sich an einer möglichen Abwerbeschlacht in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht beteiligen. „Nach unserer Einschätzung hat kaum ein Kunde von einem Wechsel des Anbieters einen Vorteil“, sagte MLP-Vorstand Gerhard Frieg der FTD. Der Wechsel wäre im Wesentlichen provisionsgetrieben.
Durch die Gesundheitsreform wird der Wechsel innerhalb der PKV erleichtert. Ab 1. Januar 2009 können Kunden bei einem Wechsel – anders als bisher – die angesparten Alterungsrückstellungen teilweise mitnehmen, wenn sie in den künftigen Basistarif des neuen Anbieters gehen. Bei Personen, die bereits PKV-versichert sind, gilt das nur im ersten halben Jahr 2009.
In diesem Zeitfenster wollen einige Unternehmen verstärkt Versicherte bei der Konkurrenz abwerben. Dabei nutzen sie den Basistarif als Sprungbrett für attraktivere Angebote. Der PKV-Verband arbeitet an einer verbindlichen Regelung, die das verhindern würde.
Eine solche Lösung wäre sinnvoll, sagte Frieg. Schließlich sei ein Wechsel für viele Kunden riskant. Wer 2009 kündigt, komme erst 2010 zum neuen Anbieter. Niemand wisse, wie hoch dann die Beiträge sein werden. Allein das Einkalkulieren der neuen Wechselmöglichkeiten wird die Prämien für Neukunden nach Schätzungen um mindestens zehn Prozent erhöhen. „Kein Versicherer konnte mir die Vorteile eines Wechsels vorrechnen“, sagte Frieg. Profitieren werden dagegen die Vermittler, die beim Wechsel Provisionen erhalten.
Natürlich lebe auch MLP von Provisionen. Als Makler sei das Unternehmen aber den Kunden verpflichtet. Schadet der Wechsel dem Versicherten, hat der Vermittler ein hohes Haftungs- und Imagerisiko. „Kommt es zu einer Wechselwelle, ist damit ein großer Reputationsverlust für die gesamte PKV-Branche verbunden“, erwartet Frieg.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo