Ohne Chefarzt wird es billiger

Privatversicherte können sparen, ohne den Anbieter zu wechseln: Verzicht auf Luxus senkt den Tarif

Von Ilse Schlingensiepen Als die Kanzlei gut lief, machte sich der Rechtsanwalt kaum Gedanken über seine private Krankenversicherung (PKV). Jetzt, da die Aufträge seltener werden, liegen ihm die Kosten für den wichtigen Schutz schwer im Magen.

Da der Jurist schon viele Jahre Kunde bei seiner PKV ist, ergibt ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kaum Sinn. Die bislang angesparten Alterungsrückstellungen würde er bei einem solchen Schritt verlieren. Zudem ist das höhere Eintrittsalter mit höheren Prämien verbunden, bei einem Wechsel wird eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Ab 1. Januar 2009 können Versicherte zumindest einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen. Auch dann sollten sie aber prüfen, ob das neue Angebot tatsächlich günstiger ist.

Wer nur mit der Prämienhöhe Probleme hat, mit dem Versicherer sonst aber zufrieden ist, kann Geld sparen, wenn er den Versicherungsschutz ändert. Wechseln Kunden beim selben Anbieter in einen anderen Tarif, nehmen sie die Alterungsrückstellungen mit. Solange der Leistungsumfang nicht ausgeweitet wird, darf der Versicherer keine neue Gesundheitsprüfung verlangen. Hat sich seit Abschluss der Ursprungspolice der Gesundheitszustand verschlechtert, werden also keine neuen Risikozuschläge fällig.

Als Erstes sollten Kunden sich erkundigen, ob es bei ihrem Anbieter einen ähnlichen Tarif gibt wie den bisherigen, der aber günstiger ist, weil er eine jüngere Versichertengemeinschaft hat, empfiehlt Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Gibt es ein solches Angebot, hat der Versicherte das Recht, zu wechseln. „Manche Unternehmen versuchen allerdings, einen solchen Schritt zu verhindern“, berichtet er. Ihr Argument: Der Schutz sei nicht gleichwertig, ein Wechsel deshalb nicht möglich. „In diesem Fall sollten sich Verbraucher beim Ombudsmann oder der Finanzaufsicht BaFin beschweren.“

Auch ohne Tarifwechsel lassen sich die Beiträge senken, etwa über einen Selbstbehalt. Je höher der vom Versicherten selbst getragene Anteil der Kosten ist, desto stärker sinken die Prämien. Kunden sollten aber bedenken, dass der Behandlungsbedarf meist mit dem Alter steigt. Ein hoher Selbstbehalt kann zum finanziellen Risiko werden.

„Der Versicherte kann auch überlegen, ob er bei bestimmten Leistungen Einbußen akzeptiert“, sagt Gatschke. Verzichten kann er auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung bei einem Krankenhausaufenthalt. Reduzieren lässt sich der Erstattungsumfang beim Zahnersatz. Kunden sollten aber prüfen, ob sie einzelne Leistungsbereiche wirklich nicht benötigen, rät Gatschke. „Die ambulante Psychotherapie oder den Zahnersatz zu streichen kann riskant sein.“ Deckungen wie die Krankenhaustagegeldversicherung sind in vielen Fällen eher entbehrlich.

Wer aus einem Luxusschutz Elemente wie die zusätzlichen Krankenhausleistungen und das Krankenhaustagegeld streicht und den Zahnersatz reduziert, kann die Prämien um bis zu 40 Prozent senken, schätzt Uwe Laue, Vorstandschef des Marktführers Debeka. Auch er warnt davor, den Schutz leichtfertig zu verringern. „Solche Schritte unternimmt man meist, wenn man gesund ist und den Schutz nicht braucht.“ Im Schadenfall komme das böse Erwachen. „Wenn Sie zehn Jahre später die Leistung wieder versichern wollen, müssen Sie eine neue Risikoprüfung über sich ergehen lassen“, sagt Laue.

Privatversicherten ab 55 Jahren steht der brancheneinheitliche Standardtarif offen. Er entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), mehr als den maximalen GKV-Beitrag darf er nicht kosten. Das Angebot ist nicht identisch mit dem künftigen Basistarif, den jede PKV nach der Gesundheitsreform als Sozialtarif anbieten muss.

Der Standardtarif richtet sich an Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Schutz suchen. Er liegt unter dem für den Basistarif erwarteten Preisniveau. „Über 90 Prozent der heute im Standardtarif Versicherten zahlen Prämien, die deutlich unterhalb der GKV-Grenze liegen“, sagt Volker Leienbach, Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherung. Der Standardtarif wird auch künftig Versicherten offenstehen – wenn sie schon vor dem 31. Dezember 2008 PKV-Kunde sind. Wer später kommt, hat als Sozialtarif nur den Basistarif zur Verfügung.

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Vorfahrt für Versicherungswechsler: Ab 1. Januar 2009 gehen die über Jahre aufgebauten Alterungsrückstellungen nicht mehr komplett verloren, wenn sich ein Privatversicherter für einen günstigeren Anbieter entscheidet – FTD-Grafik

Quelle: Financial Times Deutschland

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