Marktforscher Psychonomics soll Ranking aufstellen
Von Herbert Fromme, Köln Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wird ab 2009 eine Rangliste der besten Gesellschaften veröffentlichen, gemessen an ihrer Unterstützung für den Außendienst und der Vertreterfreundlichkeit. Das kündigte der für vier Jahre wiedergewählte Verbandschef Michael Heinz auf der Hauptversammlung an. Die Kölner Marktforschungsfirma Psychonomics werde die Datengrundlage durch Befragungen der BVK-Mitglieder schaffen. „So können wir künftig den Mitgliedern, die wechseln wollen und bei uns nachfragen, eine fundierte Empfehlung geben“, sagte Heinz.
Der BVK hat 11 000 Mitgliedsunternehmen mit insgesamt rund 30 000 Versicherungskaufleuten. Er agiert auch als Arbeitgeberverband für die Vermittlerbranche. Von den Mitgliedsfirmen sind 1600 Mehrfachagenten, die als Vertreter für mehrere Versicherer arbeiten, sowie 900 Makler. Die übrigen sind Einfirmenvertreter, die im Auftrag eines Konzerns unterwegs sind. Der Verband hat in sieben Jahren rund 2500 Mitglieder verloren, weil ältere in den Ruhestand gehen und weniger neue nachrücken.
Die Versicherungsvertreter leiden unter starker Konkurrenz von Banken, Internet und anderen Vertriebswegen. Ihr Anteil am gesamten Neugeschäft sinkt. Gleichzeitig müssen sie mit massiven Umstellungen wegen neuer gesetzlicher Vorgaben fertig werden, vor allem der EU-Vermittlerrichtlinie und dem Versicherungsvertragsgesetz.
In dem Ranking werde auch berücksichtigt, ob Versicherer konkurrierende Vertriebskanäle aufbauen. Besonders kritisch sieht Heinz den Vertrieb über Handelsketten. „Das Verramschen von Versicherungsprodukten schadet dem Kunden, der in keiner Weise feststellen kann, ob das Produkt seinem Bedarf entspricht“, sagte er.
Von den Unternehmen fühlen sich die Vertreter schlecht behandelt. „Wir bitten Sie, sich (…) im Büro des Filialdirektors einzufinden“, zitierte Heinz den Brief eines Signal-Iduna-Filialdirektors. „Bitte bringen Sie Ihr Terminbuch und alle nötigen Unterlagen mit, damit wir überprüfen können, ob Sie ihren Pflichten als Versicherungsaußendienstmitarbeiter nachgekommen sind.“ So könne man nicht mit selbstständigen Geschäftspartnern umgehen, monierte Heinz. Es gebe keine „Anweisungs- und Befehlsberechtigung“.
Quelle: Financial Times Deutschland
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