In der Branche herrscht mangelnde Einigkeit über Wechselmöglichkeiten der Kunden
Von Ilse Schlingensiepen, Köln D ie widersprüchliche Interessenlage der privaten Krankenversicherer (PKV) zeigt sich auch im aktuellen Streit über die künftigen Wechselmöglichkeiten der Versicherten. Während die Mehrheit es ablehnt, den Basistarif als Hebel für verstärkten Wettbewerb in der Branche zu nutzen, verfolgen einige Anbieter genau diese Strategie.
Der Basistarif ist eine Art Sozialtarif in der PKV, die Branche ist von Anfang an gegen ihn Sturm gelaufen. Interessant macht das Angebot aber die Tatsache, dass PKV-Versicherte im ersten Halbjahr 2009 anders als bisher bei einem Wechsel des Anbieters einen Teil der angesparten Alterungsrückstellungen mitnehmen können – vorausgesetzt, sie gehen in den Basistarif. Für Versicherte, die neu zur PKV kommen, gilt die eingeschränkte Mitnahmemöglichkeit unbegrenzt.
Die Gesetzeslage nutzen Axa, Central, HUK-Coburg und LVM schon jetzt, um Altkunden bei der Konkurrenz abzuwerben. Die Versicherten sollen nach dem Wechsel sofort vom Basistarif wieder in einen attraktiveren gehen. Die Unternehmen hoffen, dass sie so Versicherte gewinnen, die bei ihren Unternehmen unzufrieden sind, etwa wegen zu hoher Prämien.
Die Spitze des PKV-Verbands lehnt dieses Szenario ab. Sie befürchtet Verwerfungen zu Lasten der großen Anbieter mit alten Beständen. „Es ist nicht der politische Wille, den Basistarif als Sprungbrett für andere Tarife anzusehen“, sagte der Verbandsvorsitzende und Chef der Signal Iduna, Reinhold Schulte. Die Bundesregierung habe bei der Mitnahme der Alterungsrückstellungen explizit zwischen Bestands- und Neukunden unterschieden.
Das sieht der Vorstandsvorsitzende der Axa Kranken, Gernot Schlösser, anders. „Der Wechsel über den Basistarif ist eine Ausprägung des politisch gewollten Wettbewerbs in der PKV.“ Da der Weg über den Basistarif kompliziert und mit vielen Fragezeichen versehen ist, erwarten auch die Protagonisten der Wechselmöglichkeit keine großen Potenziale. „Es ist für uns eine Herausforderung, es geht hier auch ums Prinzip“, sagte Schlösser.
Im Moment sieht es so aus, als ob die Verbandsspitze bei der Politik Gehör gefunden hat. Auf Arbeitsebene haben sich das Bundesgesundheits- und das Bundesfinanzministerium sowie die Finanzaufsicht BaFin verständigt, für den Basistarif eine zweijährige Bindefrist festzulegen. Versicherte müssten dann zwei Jahre dort bleiben, bevor sie mit ihren Alterungsrückstellungen in einen anderen Tarif gehen können. Allerdings hat die Regelung noch nicht das Okay der zuständigen Minister erhalten.
Quelle: Financial Times Deutschland
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